Umfrage: Welche Erfahrungen haben Sie mit scheinprivaten Händlern?

Veröffentlicht: 04.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.02.2016

Während gewerblich handelnde Verkäufer viel Zeit und Mühe in die rechtssichere Gestaltung ihrer Shops investieren, rutschen die scheinprivaten Händler durch. Sie gewähren weder ein Widerrufs- noch ein Gewährleistungsrecht und verschaffen sich dadurch im Wettbewerb einen großen (und unzulässigen) Vorteil. Uns interessieren Ihre Erfahrungen zu diesem Thema!

Geschäftsmann Pfeile
Bildquelle: Geschäftsmann vor zwei Möglichkeiten: © Digital Genetics via Shutterstock.com

Unfairer Wettbewerbsvorteil

Das Erbe der Tante auflösen oder die Kleidung der letzten Saison „verscherbeln“. Was so harmlos klingt, kann schnell nach hinten losgehen, wenn es private Verkäufer übertreiben.

Jeder gewerblich handelnde Online-Händler ist verpflichtet, seinen Kunden ein Widerrufs- sowie das Gewährleistungsrecht zu gewähren. Online-Händler, die tagtäglich damit zu tun haben, können ein Lied davon singen.

Für private Verkäufe gelten diese strengen Regelungen nicht. Viele scheinprivate Händler, d.h. Verkäufer, die sich mit ihrem Verkaufsvolumen bereits (bewusst oder unbewusst) im gewerblichen Bereich bewegen, überschreiten jedoch die magische Grenze zur Gewerblichkeit. Wenn die Verkaufsaktivität nichts mehr mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers zu tun hat, liegt ein scheinprivates Handeln vor.

Lästige Retourenabwicklung und Ärger mit dem Kunden… dies alles gehört zum Alltag für gewerbliche Händler, während sich scheinprivate Händler aus diesen Situationen herausmogeln können. Für echte gewerbliche Händler sind die scheinprivaten Händlern daher oftmals ein Ärgernis, da sie sich einen Wettbewerbsvorteil erschleichen.

Scheinprivater Handel hat steuerliche Konsequenzen

Nicht nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht können die scheinprivaten Händler Probleme mit Mitbewerbern bekommen. Auch die Finanzbehörden wollen am Erfolg eines Unternehmers teilhaben. Handeln private Verkäufer unbemerkt bereits gewerblich, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch immer häufiger Ärger mit den Finanzbehörden. Das mussten zuletzt auch ein Bierdeckelverkäufer und ein Pelzverkäufer feststellen.

Umfrage zu scheinprivaten Händlern

Immer wieder berichten uns aufgeregte Online-Händler über vermeintlich private Händler. Besonders auf Marktplätzen ist dieses Phänomen anzutreffen. Lassen Sie uns wissen, ob und welche Erfahrungen Sie mit scheinprivaten Händlern gemacht haben. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit, um an unserer Umfrage teilzunehmen.

Jetzt an der Umfrage teilnehmen!

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.