Um auch noch den letzten unentschlossenen Kunden vom Kauf im eigenen Online-Shop zu überzeugen, warten viele Shops mit satten Rabatten auf. Um in der Rabattschlacht nicht als Verlierer vom Feld zu gehen, ein paar kleine Tipps:
Wer im Shop Kategorien mit der Bezeichnung „Christmas Sonderangebote“ „Advents-Aktion“ und „Weihnachts SALE“ verwendet, muss klarstellen, um welche Art eines werblichen Angebotes es sich handelt. Es muss eindeutig definiert werden, ob es sich zum Beispiel um Einzelstücke mit Sonderpreisen handelt oder zeitlich befristete Sonderaktionen. Außerdem sollten über diese Kategorie nicht Artikel aus dem „normalen“ Sortiment aufrufbar sein.
Beispielhaft für zeitlich befristete Aktionen:
Wichtig ist, dass der Zeitraum des Angebotes genau bestimmbar ist. Formulierungen wie „Angebot der Woche“ oder „Angebot des Monats“ sind nicht ausreichend, da nicht hinreichend bestimmbar ist, welche Woche oder welcher Monat gemeint ist.