Werbeblocker: OLG München macht Adblock-Plus-Betreibern Hoffnung

Veröffentlicht: 10.03.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 10.03.2017

Vor dem Oberlandesgericht München wurden gleich drei Verfahren gegen den Adblock-Plus-Betreiber Eyeo geführt. Dabei machten die Richter den Werbeblockern Hoffnung und erteilten den klagenden Medienhäusern gewissermaßen eine Schlappe.

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© Händlerbund | Michael Pohlgeers

Der Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus wird vorerst wohl nicht eingestellt. Vor dem Oberlandesgericht München wurden die Klagen der Süddeutschen Zeitung, von ProSiebenSat.1 und des Werbevermarkters IP-Deutschland gegen den Adblocker-Betreiber Eyeo verhandelt. Aus prozessökonomischen Gründen hatte der zuständige Senat laut Heise Online die drei Verfahren zusammen verhandelt – weshalb es im Raum eng wurde. 20 Anwälte und Unternehmensvertreter tummelten sich im Verhandlungssaal.

Die Münchener Richter erteilten den Klägern aber schnell eine Schlappe. Das Gericht habe nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen kaum eine Chance für die Anträge der Kläger gesehen. Die Medienhäuser führten dabei zahlreiche Klagebegründungen ins Feld: wettbewerbsrechtliche Verstöße, kartellrechtliche Bedenken, Urheberrechtsverletzungen. Und obwohl der vorsitzende Richter den Argumenten teilweise zustimmte, sah er sie als nicht ausreichend an.

Keine existenzbedrohenden Auswirkungen durch Werbeblocker

Ja, Eyeo stehe in einem Wettbewerbsverhältnis zu den Medienhäusern. Und ja, das Geschäftsmodell von Eyeo könne eine gezielte Behinderung darstellen. Trotzdem reiche das nicht, um den Werbeblocker zu verbieten, so die Richter. Nicht Eyeo selbst, sondern die Nutzer seien für die Werbeblockaden unmittelbar verantwortlich. Außerdem habe der Adblock-Plus-Betreiber keine marktbeherrschende Stellung und dem Werbeblocker keine existenzbedrohenden Auswirkungen.

„Druck kann man nur aufbauen, wenn der Druck nicht auf andere Weise entweichen kann“, erklärt der vorsitzende Richter. Die Medienhäuser könnten aber auf verschiedene Möglichkeiten zurückgreifen, um auf den Werbeblocker zu reagieren. Dazu zählen etwa Paywall oder Blockaden von Adblock-Plus-Nutzern. Axel Springer hatte eine solche Blockade auf seiner Website Bild.de eingesetzt und als Erfolg verbucht.

Medienhäuser kritisieren das Whitelisting

Eine Argumentation, die bei den Medienhäusern auf wenig Gegenliebe stieß. Die Vertreter der Süddeutschen Zeitung monierten beispielsweise, dass die Nutzer uninformiert und sich der Auswirkungen ihres Handels kaum bis gar nicht bewusst seien. Die Leser hätten schließlich ein Interesse daran, dass das Angebot der Süddeutschen ausreichend finanziert werde. Eyeo hingegen wolle nur mit dem sogenannten Whitelisting Geld verdienen. Der Adblock-Plus-Betreiber ermöglicht es Werbetreibenden, ihre Werbung freischalten zu lassen, solange sie sich an gewisse Kriterien halten. Ab einem bestimmten Werbeaufkommen verlangt Eyeo allerdings eine Umsatzbeteiligung von 30 Prozent.

Die endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts wird im April erwartet. Der Fall dürfte aber vermutlich vor dem Bundesgerichtshof landen, da weder die Medienhäuser noch Eyeo eine Niederlage einfach hinnehmen werden.

 

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