LG Bremen bezeichnet Anhängen an eine fremde EAN/GTIN auf Amazon als zulässig

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 25.11.2016

In regelmäßigen Abständen wird über Abmahnungen unter Onlinehändlern wegen des sog. „Anhängens“ an ein Angebot auf der Plattform Amazon berichtet. Auch wenn bereits einzelne Fragen rund um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Ersteinsteller und dem sich anhängenden Wettbewerber durch Gerichtsurteile behandelt wurden, ist bisher – soweit ersichtlich – noch keine Entscheidung zur Zulässigkeit des Anhängens an sich veröffentlicht worden. Die Kanzlei Arlt Rechtsanwälte aus Leipzig hat ein abgemahntes Händlerbund-Mitglied in einem Verfahren vor dem Landgericht Bremen zu eben diesem Thema vertreten.

Wer zuerst kommt, mahnt zuerst (ab)

Unter „Anhängen“ versteht man das Einstellen eines Produktes auf einer Produktdetailseite von Amazon. Das neu eingestellte Produktangebot wird von Amazon automatisch einem bereits vorhandenen identischen Produkt zugeordnet, wenn diese tatsächlich übereinstimmen. Der Einsteller erscheint dann in der Liste der Verkäufer bei dem jeweiligen Produkt und darf keine neue, zweite Produktdetailseite anlegen. Dies deshalb, weil Amazon bestrebt ist, die Plattform übersichtlich zu halten. Ferner soll so für die Kunden Transparenz geschaffen werden, indem Preise vergleichbar sind und bleiben. Damit jedoch überprüft werden kann, ob es sich um ein identisches Produkt handelt, muss der jeweilige Einsteller die sog. GTIN (welche das besser bekannte System mit der Bezeichnung EAN abgelöst hat) des Produktes bei der Einstellung angeben.

Unter GTIN – Global Trade Item Number – versteht man eine europaweit unverwechselbare Produktkennzeichnung für Handelsartikel. Sie ist eine eindeutige Produktnummer, welche es erlaubt, Produkte insbesondere im grenzüberschreitenden Handelsverkehr standardisiert zu kennzeichnen. Amazon wandelt die GTIN standardmäßig in eine Amazon-eigene Nummer um, die sog. ASIN. Diese ist quasi die interne Nummer für den jeweiligen Artikel, mithilfe derer man das so gekennzeichnete Produkt innerhalb der Amazon-Datenbank wiederfinden kann. Nur diese ASIN wird auf der Produktdetailseite auf der Plattform angezeigt. Die GTIN ist für den Verbraucher nirgends ersichtlich.

Meins bleibt meins!

Hintergrund für rechtliche Querelen unter Onlinehändlern um die GTIN ist zumeist, dass derjenige Anbieter, der das Produkt als erster auf der Plattform eingestellt hat, sich vom anhängenden Konkurrenten ausgenutzt fühlt. Denn er hat schließlich in der Regel die GTIN, welche Amazon bei den meisten Kategorien für das Einstellen eines Produktes zwingend verlangt, auf seine Kosten registriert. Deswegen möchte er diese auch für sich allein verwenden. Wenn sich nun ein Wettbewerber einfach an das entsprechende Produkt wie beschrieben anhängt, spart er sich die Gebühren für das Registrieren einer GTIN. Der kleinste zu erwerbende GTIN-Nummernblock kostet bei der Vergabestelle GS1 inklusive des einmaligen Bereitstellungspreises im ersten Jahr mindestens 380,- Euro. Wer nur eine Nummer braucht, kann auf Drittanbieter zurückgreifen, die für eine einzelne GTIN 100,- Euro verlangen. Wenn nun der Konkurrent, welcher durch die mittels Anhängen gesparten Kosten auch einen Wettbewerbsvorteil hat, das entsprechende Produkt günstiger anbietet, ist der Ärger des GTIN-Inhabers zumindest nachvollziehbar.

Nicht jeder berechtigte Ärger ist jedoch auch ein Rechtsbruch. Was die Berechtigung entsprechender Abmahnungen angeht, könnte man sagen, dass da in der Regel der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Gewollt ist zumeist, dass der Mitbewerber verschwindet. Die juristische Begründung hierfür muss jedoch erst noch gefunden werden. Zumindest wenn man dem Landgericht Bremen Glauben schenken will. Denn laut einem in der vergangenen Woche verkündeten Urteil des Gerichts begeht der sich anhängende Onlinehändler durch das Einstellen eines Angebotes weder einen kennzeichenrechtlichen noch einen wettbewerbsrechtlichen Gesetzesverstoß. Dabei war für das Gericht vor allem entscheidend, dass der Käufer auf der Produktdetailseite die entsprechende GTIN ja gar nicht zur Kenntnis nehmen kann.

Achtung: Anhänger schwenkt aus!

Das Anhängen an die GTIN eines anderen könnte jedoch als Irreführung über die betriebliche Herkunft der so angebotenen Waren eingeordnet werden. Diese Einschätzung beruht auf einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 1987 (Az.: 15 O 751/86), laut welchem ein EAN-Strichcode ein kodifizierter Firmenname sein soll. Allerdings hat das Hamburger Gericht vor allem darauf abgestellt, dass die EAN deshalb einem Unternehmen ebenso eindeutig wie ein Firmenname zugeordnet werden kann, weil unter den beteiligten Handelspartnern das hierfür benötigte Fachwissen vorauszusetzen war. Im Falle des hier diskutierten „Anhängens“ bestehen jedoch zwei wesentliche Unterschiede zu dem damals entschiedenen Fall: Zum einen richten sich die Angebote auf Amazon in der Regel an Verbraucher, welche schon gar keine entsprechenden Kenntnisse von den Hintergründen der GTIN-Vergabe und vor allem des Einstellens eines Produktes haben. Darüber hinaus ist die GTIN für sie ja gar nicht ersichtlich.

Ich weiß schon, was manche von Ihnen jetzt sagen werden: Natürlich wäre es möglich, bei Kenntnis der GTIN mit Tools die einer ASIN entsprechende GTIN zu ermitteln. Und natürlich ist es ebenfalls möglich, mittels GEPIR den Inhaber einer GTIN zu ermitteln. Hierzu ist jedoch der durchschnittliche Verbraucher nicht in der Lage. Eben deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die adressierten Kunden in die Irre geführt werden könnten.

Fazit:
Das letzte Wort in dieser die Branche bewegenden Rechtsfrage ist gewiss noch nicht gesprochen. Weitere Abmahnungen sind sicher denkbar. Nichtsdestotrotz überzeugt die Argumentation des Landgerichts Bremen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zu rechtlichen Hintergründen sowie Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung auf Amazon.

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