Achtung! Nutzen Sie die von eBay vorgesehene Funktion für den Umsatzsteuerhinweis an den Endpreisen

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Das Landgericht (LG) Bochum hat in einem vor Kurzem ergangenen Urteil (vom 03.07.2012, Az: 17 O 76/12) entschieden, dass der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer (USt.) am Endpreis so erfolgen muss, dass auf Seiten des Kunden eine „augenfällige Zuordnung zum Preis“ erfolgt.

Um dies zu gewährleisten, sollte die von eBay bereit gestellte Funktionalität genutzt werden, um direkt an den Endpreisen auf die enthaltene USt. hinzuweisen:

 

(Quelle: https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_11.html#a)

Im Fall, den das LG Bochum zu entscheiden hatte, bot ein Händler auf eBay ein Bluetooth-Headset zum Sofortkaufen an. Angaben dazu, dass der angegebene Preis die Mehrwertsteuer (MwSt.) beinhaltet, befanden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, die durch Herunterscrollen über mehrere Bildschirmseiten erreichbar waren. Daneben befand sich ein Hinweis auf die enthaltene MwSt. unter der eBay-Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden", die allerdings erst durch Anklicken eines entsprechend gekennzeichneten Reiters eingesehen werden konnte.

Direkt am Preis erfolgte kein Hinweis auf die enthaltene MwSt. Im Bestellvorgang wurde ebenfalls kein Hinweis auf die enthaltene MwSt. angezeigt.

Dies mahnte ein Mitbewerber, der ebenfalls Handys und Handyzubehör vertrieb, als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ab.

Mit Erfolg, denn das LG Bochum entschied, dass die eingestellten MwSt- Hinweise nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung entsprachen. Laut LG Bochum genügt es, „wenn die Informationen alsbald sowie leicht erkennbar oder gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss“.

Das war jedoch bei den MwSt.-Hinweisen, die in den AGB und unter der eBay-Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden" eingestellt waren, nicht gegeben, denn diese Hinweise mussten vom Kunden vor Einleitung des Bestellvorgangs nicht notwendig aufgerufen werden. Vielmehr hätte der Kunde den Bestellvorgang auch durchlaufen können, ohne vorab die Seite "Versand und Zahlungsmethoden"  aufzurufen oder die gesamte Artikelbeschreibung „durchzuscrollen“ und zur Kenntnis zu nehmen. Damit waren die MwSt-Hinweise nicht ausreichend „augenfällig“ den Preisen  zugeordnet.

Empfehlung:

Damit die Preisangabe beim Handel über die Plattform eBay abmahnsicher erfolgt, nutzen Sie bitte die oben gezeigte eBay-Funktion, um auf die im Preis enthaltene MwSt. hinzuweisen. So stellen Sie sicher, dass der Kunde den MwSt-Hinweis am Preis vor Einleitung des Bestellvorganges notwendig wahrnehmen muss und die Zuordnung des MwSt-Hinweises am Preis in einer aus Kundensicht ausreichend „augenfälligen“ Art und Weise erfolgt.

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