Abmahnungen: Anwalt wegen Betrugs und Untreue verurteilt

Veröffentlicht: 02.12.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.12.2014

Abmahnungen sind im Online-Handel ein gängiges Mittel, um sicherzustellen, dass alle Wettbewerber auf dem Markt die gleichen Chancen haben. Für einige Anwälte haben sich solche juristischen Schritte jedoch als Goldgrube erwiesen. – Mit fadem Beigeschmack – denn sie suchen gezielt nach Fehlern und Unstimmigkeiten und strapazieren dabei die Grenzen des Rechts. Einer dieser Abmahn-Anwälte wurde nun verurteilt.

Symbol des Gerichts: Waage

(Bildquelle Gericht: Waage: BrAt82 via Shutterstock)

Anfang 2014 erfasste eine enorme Welle von Abmahnungen deutsche Online-Händler (wir berichteten). Federführend war die US-amerikanische Firma Order Online USA Inc., die selbst Web-Shops wie restpostenverzeichnis.info oder usaproductsshop.com betrieb. In Zusammenarbeit mit der deutschen Rechtskanzlei Bode & Partner wurde viele hundert Händler abgemahnt.

Im Fokus der Abmahnungen standen zumeist die Informationspflichten der Anbieter (wie zum Beispiel die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte). Auch Verstöße gegen die „Button-Lösung“ wurden beanstandet. Zusammen mit der Abmahnung erreichte die betroffenen Händler stets auch eine Unterlassungserklärung, zu deren Unterzeichnung die Unternehmer aufgefordert wurden.

Betrug und Untreue: Zwei Jahre auf Bewährung für Abmahnungen

Doch das rechtliche Vorgehen der Kanzlei gegen die Online-Händler wurde selbst zur Anzeige gebracht: Das Amtsgericht Hamburg befasste sich vor einigen Wochen mit dem Fall der massenweisen Abmahnungen und urteilte nun gegen Torsten Riebe, einen der Anwälte von „Bode & Partner“. Wie auf ratgeberrecht.eu zu lesen, wurde der Angeklagte wegen Untreue in 47 Fällen und Betrugs in 57 Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil bereits rechtskräftig.

Im Urteil ist zu lesen: „Es wird festgestellt, dass der Angeklagte aus den Untreuetaten Geldbeträge in Höhe von insgesamt 183.689,38 EUR erlangt hat“. – Ein lukratives (und hinaus illegales) Geschäft mit seriellen Abmahnungen, das den Angeklagten nun seinen Titel als Anwalt gekostet haben dürfte. Denn zumindest findet sich unter „Torsten Riebe“ kein Eintrag mehr im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.