„Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel“

Deutsche Umwelthilfe will Verstöße gegen das Elektrogesetz notfalls per Klage ahnden

Veröffentlicht: 24.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 31.01.2023
Kaputter Fernseher steht auf Straße

Das Elektrogesetz regelt seit drei Jahren den Umgang mit Altgeräten. Durch das Gesetz werden Händlern nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Altgeräte von Kunden zurückzunehmen; sie werden auch dazu verpflichtet, die Kunden über die Rücknahmemöglichkeiten zu informieren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun Golem zufolge insgesamt 55 Märkte untersucht und festgestellt: Es gibt Nachholbedarf.

Conrad und Galeria Kaufhof verweigern Mitnahme von Altgeräten

Eine der Pflichten sieht vor, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte beim Kauf eines neuen Gerätes, ein Altgerät der gleichen Art kostenlos zurücknehmen müssen. Dabei ist komplett irrelevant, ob der Kunde das Altgerät bei dem betreffenden Händler gekauft hat oder nicht. Im Test verweigerten Filialen von Conrad und Galeria Kaufhof bei der Lieferung eines Neugerätes die kostenlose Mitnahme eines Altgerätes.

Falsche Informationen bei Kleingeräten

Neben der 1:1-Rücknahme gibt es im Elektrogesetz noch die 1:0-Rücknahme: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, kleine Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter immer zurückzunehmen – und zwar komplett unabhängig davon, ob der Kunde etwas kauft oder nicht. Hier stellte die Deutsche Umwelthilfe große Mängel fest.

Auf der einen Seite informieren beispielsweise Media Markt und Hornbach nicht über die Rückgabemöglichkeit; Apple und Toom geben die Information nur versteckt preis. Insgesamt haben 15 Händler eine Rücknahme trotz bestehender Pflicht verweigert.

Inakzeptabler Zustand

Lediglich vier der 55 untersuchten Händler würden ihren Pflichten nachkommen, so die Deutsche Umwelthilfe. Dieser Zustand sei völlig inakzeptabel, heißt es von Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der DUH. „Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, wird außerdem Agnes Sauer (Leiterin der ökologischen Marktüberwachung) zitiert. Notfalls wolle die Umwelthilfe die Verbraucherrechte mittels Klage durchsetzen. 

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