Abmahnmonitor

Produktbilder – Diese Fehler sorgen für eine Abmahnung

Veröffentlicht: 16.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 16.02.2022
Produktbild Schuhe

Versprechen sollten gehalten werden

Wer mahnt ab? Quante-Design GmbH & Co. KG (vertreten durch Kanzlei Dr. Bahr)
Wie viel? 973,66 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Der Kunde sollte sich darauf verlassen können, dass das Produkt, welches er bestellt hat, auch bei ihm ankommt. Die Abbildung im Shop sollte daher nicht mehr versprechen, als das, was vom Angebotspreis erfasst wird. Im vorliegenden Fall wurde ein Schirm mit einem Schirmständer abgebildet. Das eigentliche Angebot umfasste allerdings lediglich den Schirm, ohne Ständer. Der Shop hatte zudem unzulässige AGB-Klauseln. Der Verkäufer versuchte in den AGB zu vereinbaren, dass die Beschreibung der Produkte nur annähernd maßgeblich sei. Eine solche Klausel ist nicht erlaubt, da die angebotene Ware die Beschaffenheit aufweisen muss, die vertraglich vereinbart wurde. Diese wettbewerbsrechtlichen Verstöße fielen einem Mitbewerber auf und wurden abgemahnt. 

Weitere Abmahnungen

Das Urheberrecht muss auch bei Artikelbildern beachtet werden

Wer mahnt ab? GW Cosmetics Germany GmbH & Co KG (vertreten durch Schiedermair Rechtsanwälte)
Wie viel? 546,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Amazon

Auch Produktbilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach übernommen werden. Ein Online-Händler verkaufte auf Amazon ein Kosmetikprodukt zur Wimpernverlängerung. Dabei nutzte er Produktbilder, für die er keine Nutzungsrechte hatte. Die Rechteinhaberin der besagten Bilder wurde darauf aufmerksam und mahnte den entsprechenden Händler ab. Neben der Zahlung der Kosten wurde der Händler auch dazu aufgefordert, die Verwendung zu unterlassen. 

Fehlende Registrierung im Verpackungsregister

Wer mahnt ab? Händlerin Maurer (Vertreten durch HKMW Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.138,99 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen, weil Händler sich nicht ordnungsgemäß im Verpackungsregister registrieren. So erging es auch einem Händler auf Ebay, der Skihelme verkauft. Vor dem ersten Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen muss eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfolgen. Dies wurde hier vom Händler nicht beachtet. Eine Mitbewerberin wurde darauf aufmerksam und prompt wurde der Händler abgemahnt. 

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