Abmahnmonitor

Fünf Cent zu wenig sorgten für teure Abmahnung

Veröffentlicht: 23.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Bücher

Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Wer mahnt ab? Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage
Wie viel? 208,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Büchern

Beim Verkauf von Büchern muss die in Deutschland geltende Buchpreisbindung unbedingt beachtet werden. Denn das Buchpreisbindungsgesetz bestimmt, dass Bücher, die gewerbsmäßig verkauft werden, den festgesetzten Preis haben müssen. Ein Online-Händler verkaufte auf Amazon ein Buch und hielt sich nicht an den vorgeschriebenen Preis. Das Buch war ganze fünf Cent günstiger. Ein Rechtsanwalt, der als Preisbindungstreuhänder beauftragt wurde, die Preisbindung zu betreuen, wurde darauf aufmerksam und mahnte den entsprechenden Händler ab. 

Weitere Abmahnungen

Überraschender Urheberrechtsverstoß

Wer mahnt ab? Euro-Cities GmbH (vertreten durch Kanzlei Meissner & Meissner)
Wie viel? 3.841,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Dass Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt sind, dürfte mittlerweile jeder mitbekommen haben. Dass allerdings auch Stadtpläne urheberrechtlich geschützt sind und ohne Lizenzierung nicht einfach auf der Webseite abgebildet werden dürfen, ist für einige wohl neu. Einem Online-Shop kam dieser Fehler teuer zu stehen. Er bildete einen Kartenausschnitt ab, ohne die dafür nötigen Rechte zu haben. Der betroffene Stadtplandienst wurde auf den unzulässigen Gebrauch aufmerksam und mahnte den Händler ab. Neben den Abmahnkosten, wurde auch noch Schadenersatz geltend gemacht, sodass es mit knapp 4.000 Euro für den Händler ziemlich teuer wurde. 

„Markenlos“, aber leider nicht makellos

Wer mahnt ab? iOcean UG (Vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln

Wer in Deutschland Elektrogeräte verkauft, muss darauf achten, dass diese auch bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Händler verkaufte auf Ebay LED-Hundehalsbänder, ohne darauf zu achten, ob für diese Halsbänder eine Registrierung vorliegt. Er gab an, dass diese Halsbänder „markenlos“ seien. Die Geräteart und die Marke der verkauften Produkte müssen allerdings bei der zuständigen Behörde registriert werden. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam, dass eine Registrierung nicht vorliegt und mahnte den Händler ab. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 Fritz Pleitgen 2022-03-01 20:52
Hallo Herr Brandes,

es gibt viele solche Fälle in unserem Rechtsystem. Es ist auch so gewollt, den erstens Verdient der Staat mit entweder durch Gerichtskosten oder dur die anfallende MwSt. Des weiteren müssen ja die vielen Anwälte in Deutschland (Leistungsträge r der Gesellschaft) ebenfalls versorgt werden. Und zu guter letzt, bringt jede Insolvenz oder das menschliche Leid was vielen durch solche Mafiosen Methoden zugefügt wird wieder neuen Mehrwert. Morgen steht der nächste auf und benötigt wieder eine Betriebs- und Geschäftausstat tung etc.. Hier wird man doch von klein auf schon darauf konditioniert, wen können Sie heute wieder betrügen. Davon lebt unser System, der Geldfluss darf nie zum Stillstand kommen, dass wäre unser Untergang.
[Von der Redaktion gekürzt. Anmerkung der Redaktion: Bitte beachten Sie unsere Netiquette, bleiben Sie sachlich und verbreiten Sie keine falschen Tatsachen]
Und die Stiftung wurde doch bestimmt nicht dafür gegründet mehr Sicherheit zu schaffen, nein Stiftungen haben andere Ziele. Als Ingenieur in diesem unserem Lande sollten Sie doch mit unserem Gemeinwesen vertraut sein, bzw. die Zusammenhänge doch längst erkannt haben.
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#1 Dieter Brandes 2022-02-26 09:06
Meine Meinung: Alle diese RAte bestrafen. Es müsste dafür ein Gesetz geben,
Weder der Ausschnitt aus dem Stadtplan noch der Quatsch mit den Hundehalsbänder n dürfte Ammahnungen hinter sich zeihen.
Erklärung von mir als Dipl.-Ingenieur [Anmerkung der Redaktion: Wir bitten um sachliche Umgangsformen].:
Im ersten Fall hätte also eine handschriftlich e Zeichnung hinter einer Lampe mit alleine dadurch schon bedingten leichten Änderungen der Linien und vielleicht Änderung der Position von Strassenangaben gereicht, um hier der albernen und kindlichen und volkswirtschaft lich schädigenden sog. Abmahnung zu entgehen.
Im zweiten Fall hätte eine Registrierung des Hundehalsbandes lediglich zur Folge, dass das Produkt teurer geworden wäre. Und was soll schon bei einem Gerät mit 2x1,5 Volt Batterien passieren? Lebensgefahr für den Hund oder das Herrchen bei Regen????
Wo ist die Intelligenz und die Verhältnismässi gkeit bei Menschen geblieben. Die Rechtsverdreher die an solchen Fehlverhalten beteiligt sind, sollten lieber einem für die Menschen wichtigen Beruf nachgehen. Z.B. Photovoltaikanl agen bauen oder wenigstens planen, Wärmepumpen bauen, usw.
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