Abmahnmonitor

Abmahngefahr: Diese Angabe in den AGB sollten Händler vermeiden

Veröffentlicht: 13.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Lupe auf AGB

Fehlerhafte AGB

Wer mahnt ab? Verbraucherzentrale Hamburg
Wie viel? 267,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Das Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen ist ein zwingendes Recht, welches nicht in den AGB abgeändert werden darf. Darunter fallen auch im Internet geschlossene Verträge. Dazu gehört auch, dass die Versandkosten beim Widerruf mit erstattet werden müssen. Nur die Zahlung der Rücksendekosten darf ausgeschlossen werden – nicht jedoch die Versandkosten, die beim Hinsenden zum Kunden angefallen sind. AGB, in denen das ausgeschlossen wird, sind unzulässig und stellen einen Abmahngrund dar.

Weitere Abmahnungen

Fehlende Grundpreisangabe

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (VUG)
Wie viel? 245,18 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Die Preisangabenverordnung bietet viel Potenzial für Abmahnungen, unter anderem wegen der Pflicht zur Grundpreisangabe. Bei Lebensmitteln und anderen Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, müssen Händler neben dem Gesamtpreis (also dem tatsächlichen Verkaufspreis) auch den Grundpreis mit angeben. So soll es Verbrauchern erleichtert werden, die Preise bei verschiedenen Verpackungsgrößen zu vergleichen. 

Ein Händler verkaufte in seinem Shop Olivenöl und unterließ die Angabe dabei. Darauf wurde der VUG aufmerksam und mahnte den Händler ab. 

Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? ETL Rechtsanwälte GmbH
Wie viel? 367,23 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Online-Händler sollten beachten, dass nicht nur Bilder urheberrechtlich geschützt sind, sondern auch Texte, wenn diese eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Dazu können auch Rechtstexte gehören. Auch Artikelbeschreibungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht übernommen werden – unabhängig davon, ob das Produkt, welches man verkauft, das gleiche ist. Dies wurde einer Online-Händlerin zum Verhängnis, als sie Texte einer Webseite übernahm. Die Autorin der Texte wurde darauf aufmerksam und mahnte die Händlerin ab

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.