Abmahnmonitor

Abmahnungen für Verkäufer von Konzertmitschnitten

Veröffentlicht: 07.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

Besonders in der Corona-Zeit waren Konzerte Mangelware. Dann konnte man sich immerhin Live-Mitschnitte aus der Vergangenheit zu Gemüte führen. Außerdem hat unser Abmahnmonitor erspäht: Totgeglaubte leben länger. In diesem Falle ist es der OS-Link, der immer noch abgemahnt wird. Auch das gute alte Lacoste-Krokodil ist unter den Abmahnungen.

Wer? Pink Floyd Ltd. (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)
Wie viel? 953,40 Euro
Betroffene? Händler von Tonträgern
Was? Unerlaubte Verbreitung geschützter Tonbandaufnahmen

Echte Fans wollen, wenn möglich, alle Live-Auftritte ihres Künstlers mitverfolgen. Dass das weder aus Zeit- noch aus Geldgründen umsetzbar ist, ist klar. Deshalb hat sich schon vor Jahrzehnten ein Schwarzmarkt um Konzertmitschnitte gebildet (sog. Bootlegs), die teilweise Kultstatus erreichen. Die moderne Technik macht es möglich, dass Konzerte und andere Auftritte mitgeschnitten und später gewinnbringend vervielfältigt werden.

Die Künstler halten von dieser „Fanliebe“ jedoch meist wenig und gehen dagegen vor. So aktuell wieder im Falle Pink Floyd. Mit Abmahnungen werden die Händler zum Unterlassen und Vernichten der Kopien verpflichtet. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte ist als Promi-Kanzlei bekannt. Sie vertrat in der Vergangenheit unter anderem auch die Rechte von Eric Clapton oder der Rolling-Stones-Lizenznehmer.

Weitere Abmahnungen

Fehlender OS-Link

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Der fehlende OS-Link gehört seit Jahren zu den beliebten Abmahnthemen. Die Pflicht zum Setzen des Links ist in der ODR-Verordnung, der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, geregelt. Der OS-Link muss den Besucher auf die Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) führen können. Er muss also klickbar sein. Diese Plattform soll für eine schnelle Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern sorgen. Immer noch ist er nicht in allen Online-Shops vorhanden.

Markenrechtsverletzung

Wer? Lacoste (über die Kanzlei Grünecker)
Wie viel? 5674,67 Euro
Betroffene? Händler von Plagiaten

Wachsender Online-Vertrieb hat seine Tücken. Seit Jahren fluten Produktpiraten das Internet und nutzen den Schutz der Anonymität zum Verkauf von gefälschter Ware. Juristische Hilfe erhalten Firmen, die Millionen in die Markenpflege gesteckt haben, von Markenrechtsanwälten, die sie zur Beratung hinzuziehen. Deren Aufgabenfeld umfasst von Marken- und Produktanmeldung über Abmahnungen bis zu einstweiligen Verfügungen jedes relevante Thema.

Aktuell durfte wieder ein Händler diese Dienstleistung in Anspruch nehmen; jedoch auf der Gegenseite. Wegen des Verkaufs von gefälschten Lacoste-Patches wurde er abgemahnt und darf nun fast 6.000 Euro dafür zahlen.

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