Angebliche Urheberrechtsverletzung

Achtung: Neue Fake-Abmahnungen durch „Rechtsanwalt Manuel Holleis“

Veröffentlicht: 19.09.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 19.09.2023
Gefährliche E-Mail auf Smartphone

Schon wieder machen Fake-Abmahnungen die Runde: Der Redaktion liegen bereits mehrere E-Mails vor, die aus der Feder eines Rechtsanwalts mit dem Namen Manuel Holleis stammen sollen. Behauptet wird darin eine Urheberrechtsverletzung. Empfänger werden aufgefordert, eine Website zu besuchen und den dortigen Anweisungen zu folgen, um eine Vergleichszahlung zu leisten. 

Absender der E-Mail nicht im amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis gelistet 

Erst kürzlich erhielten etliche Verbraucher und Unternehmer eine ähnliche E-Mail, die angeblich von einem Berliner Rechtsanwalt stammen sollte. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass es sich hier um einen Fall von Identitätsdiebstahl handelte und der besagte Rechtsanwalt die Schreiben nicht verschickt hatte. 

Wie dort wird auch in diesem aktuellen Fall den Empfängern der E-Mail eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die E-Mail stammt angeblich vom in Hamburg ansässigen Rechtsanwalt Manuel Holleis. 

Nur: Ein Rechtsanwalt mit diesem Namen ist nicht bekannt und taucht auch nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis auf. 

Auch gibt es ein weiteres Indiz: die in der E-Mail angegebene Postadresse (Jungfernstieg 40, D-20354 Hamburg). Unter dieser Adresse ist ein Manuel Holleis nicht auffindbar, sondern viel mehr die Kanzlei Rose und Partner. Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M. informiert aber bereits darüber, dass Rose und Partner mit den Schreiben nichts zu tun hat. Gebeten wird darum, die Kanzlei nicht zu kontaktieren, eine weitere Hilfe könne hier nicht erfolgen.

Vergleichsangebot: Das steht in der E-Mail

Der Inhalt der E-Mail erzeugt Druck gegenüber den Empfängern. So wird etwa vorgegeben, dass der jüngst in Kraft getretene Digital Services Act Internetdienstanbieter dazu verpflichte, Informationen über die verantwortlichen Anschlussinhaber herauszugeben. Darauf folgt eine Auflistung der Kontaktdaten des Empfängers, etwa Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse. 

Zur Vermeidung weiterer Kosten wird in den der Redaktion vorliegenden E-Mails ein Vergleich in Höhe von 860,00 Euro zuzüglich 140,00 „Rechtsanwalts vergütungsgebühr“ angeboten. Es wird eine außerordentlich kurze Frist für den Zahlungseingang auf den 22.09.2023 gesetzt. 

Mit dem Argument, den Empfänger der E-Mail zweifelsfrei als verantwortlichen Anschlussinhaber zu identifizieren, wird dazu aufgerufen, eine verlinkte Website aufzurufen. Wir raten hier grundsätzlich, den Link nicht zu betätigen – es besteht die Gefahr, auf eine betrügerische Website zu gelangen, die mit Schadsoftware versehen ist oder versucht, sensible Daten abzufragen. 

Für den Fall einer ausbleibenden Reaktion wird damit gedroht, dass Klage eingereicht wird und dass durch die Bestellung eines Gutachters Kosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstehen würden. 

Empfehlung: Link nicht anklicken, Geld nicht zahlen

Vieles deutet also darauf hin, dass es sich bei der angeblichen Abmahnung um ein betrügerisches Schreiben handelt, mit dem Empfänger zur Zahlung von Geld oder Preisgabe sensibler Daten bewegt werden sollen. 

Unser Rat lautet bei Fake-Abmahnungen grundsätzlich: 

  • Keine Links öffnen
  • Keine Geldzahlungen leisten 
  • keine Daten preisgeben

Empfänger können die Polizei verständigen und eine Anzeige (gegen Unbekannt) aufgeben, da es sich gegebenenfalls um einen Betrugsversuch zulasten des Empfängers handeln könnte. 

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