Abmahnmonitor

Achtung Abmahnfalle: Hierbei handelt es sich um eingetragene Marken

Veröffentlicht: 06.12.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Brettspiel

Eine markenrechtliche Abmahnung kommt schneller als man denkt, denn oft versteckt sich ein markenrechtlicher Schutz hinter Begriffen, von denen man es nicht erwartet. In diese Falle sind drei Online-Händler:innen diese Woche getappt. 

„Mensch ärgere dich nicht“

Wer mahnt ab? Schmidt Spiele GmbH
Wie viel? 3.020,34 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Brettspielen

Ein „Mensch ärgere dich nicht“-Spiel sorgte bei einer Händlerin wohl doch für einigen Ärger. Die Händlerin verkaufte in ihrem Shop ein Brettspiel, welches von der Gestaltung dem Brettspiel-Klassiker „Mensch ärgere dich nicht“ entspricht. Das Spiel wurde im Shop auch als „Mensch ärgere dich nicht“ bezeichnet. Dabei handelt es sich allerdings um eine eingetragene Marke der Schmidt Spiele GmbH. Nur Produkte, die tatsächlich von diesem Unternehmen stammen, dürfen so bezeichnet werden. Das war hier nicht der Fall und dieser Markenrechtsverstoß wurde mit Kosten von über 3.000 Euro abgestraft.

Berühmter Sechskantschlüssel 

Wer mahnt ab? INBUS IP GmbH
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Werkzeug

Auch der nächste Online-Händler bekam eine markenrechtliche Abmahnung. Er verkaufte in seinem Online-Shop Sechskantschlüssel und bezeichnete diese als Inbusschlüssel. Da es sich beim Begriff „INBUS“ jedoch um eine geschützte Marke handelt, erfolgte prompt eine Abmahnung des Markeninhabers. Denn auch hier handelte es sich nicht um lizenzierte Ware des Markeninhabers. Über 2.000 Euro soll der Händler nun für den Verstoß zahlen. 

Teurer Christbaumschmuck

Wer mahnt ab? Volkswagen AG
Wie viel? 3.865 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Auch die dritte Abmahnung in dieser Woche war eine des Markenrechts. Das Design von Christbaumschmuck kam hier einen Händler teuer zu stehen. Denn er verkaufte Christbaumanhänger im Design des berühmten VW-Busses, des Fahrzeugmodells Volkswagen T1. Doch auch hier handelt es sich um eine geschützte Marke. Auch der Bereich des Merchandises fällt unter den markenrechtlichen Schutz und darf nur verkauft werden, wenn es sich um Originalprodukte von Lizenznehmern handelt. Darauf wurde in diesem Fall jedoch nicht geachtet, der Fehler kostete den Händler fast 4.000 Euro.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.
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