Abmahnmonitor

Verkauf gefährlicher China-Importe – Es droht mehr als eine Abmahnung!

Veröffentlicht: 29.11.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
Pakete aus China auf einem Fließband

Der Großteil der Produkte, der über die (virtuelle) Ladentheke geht, wird in Fernost produziert und nach Europa importiert. Für diese Notwendigkeit besteht überwiegend Verständnis bei allen Beteiligten in der Lieferkette. Doch Kritik wird besonders dann laut, wenn die Produkte nicht den geltenden Anforderungen entsprechen und Leib und Leben sogar ernsthaft in Gefahr bringen. Neben einer Abmahnung, beispielsweise wegen fehlender CE-Kennzeichnung, kann ein Verkauf von Produkten aus Fernost auch die Behörden auf den Plan rufen.

Außerdem auf dem Radar: VW-Markenrechtsverstöße und fehlende Angaben zum herstellenden Unternehmen bei Lebensmitteln.

Verkauf unsicherer Elektrogeräte

Wer? Bundesnetzagentur
Wie viel? –
Betroffene? Händler:innen von Elektrogeräten
Was? Fehlende Verkehrssicherheit von Elektrogeräten

Für Elektro- und Elektronikgeräte besteht eine Reihe von Pflichten. Neben der allgemeinen Registrierungspflicht müssen die Produkte auch Sicherheitsanforderungen erfüllen, beispielsweise das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (kurz: EMVG) einhalten, welches schließlich eine CE-Kennzeichnung nach sich zieht. Wer das nicht weiß oder Fehler nach einem Import fahrlässig nicht erkennt, kann unerwünschte Post von der Bundesnetzagentur erhalten.

Die Schreiben sind keine Abmahnschreiben im klassischeren Sinn, sondern Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheide. Wegen der besonderen Folgen (hohe Bußgelder) sollen sie jedoch heute Erwähnung in unserem Abmahnmonitor finden.

„Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten, werden wir Ihre Angebote deaktivieren”, schreibt obendrein Amazon zur Marktplatzhaftung, die seit Juli 2023 gilt. Andere Marktplätze gehen ähnlich vor. Nicht zuletzt muss man auch gegenüber seiner Kundschaft haften, wenn diese durch ein mangelhaftes Produkt einen Schaden erleidet.

Auto-Zubehör-Händler:innen, aufgepasst!

Wer? Volkswagen (über die Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 3.865,00 Euro
Betroffene? Händler von KfZ-Zubehör
Was? Markenrechtsverletzung

Abmahnungen bekannter Automobilbauer sind nichts Neues im Handel. So berichten wir immer wieder über Abmahnungen, beispielsweise wegen der Nachbildung der Audi-Ringe oder anderer Autologos auf Merchandise. In der vergangenen Woche sind wir erneut auf Abmahnungen aufmerksam geworden: Betroffen war ein Händler, der Zubehör für VW-Navigationsgeräte nachbildete und verkaufte. Handelt es sich nicht um offizielle Ware oder Lizenzware, ist eine Nutzung der Logos und Markennamen nicht ohne extra Erlaubnis möglich.

Anmerkung der Redaktion vom 01.12.2023:

In einer früheren Version des Artikels haben wir fälschlicherweise über eine Vertragsstrafenforderung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VgU) in Höhe von 9.000 Euro wegen Verstößen gegen die LMIV berichtet. Diese Behauptung nehmen wir hiermit als unzutreffend zurück.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#2 Sandra 2023-11-29 16:56
Ja, die liebe Bundesnetzagent ur. Da sollte man auch schreiben, dass es schon reicht, wenn keine dt. Bedienungsanlei tung beigelegt ist. Das gilt dann schon als "Bußgeldverdäch tig"! Selbst wenn man die Ware aus dem europäischen Ausland (Ursprung ja immer noch CN) bezieht und davon ausgeht, dass (durch EU Verordnungen) alles okay ist.
Da ist dem Kunden wieder mal geholfen, wenn er direkt in China bestellt. Diese Händler können das ganze nämlich ganz galant umgehen bzw. machen das und der dt. Händler ist mal wieder der, der in die Röhre kugt. Selbst gefälschte Ware, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich gefälscht oder "gebrandet" ist auf Bildern) wird munter von Endkunden aus CN "importiert". Ein deutscher Händler, der noch CE, WEEE, Bedienungsanlei tung, Spielzeugvorsch riften etc. braucht, wo er in Papierkrieg und Kosten versinkt, resigniert da einfach nur noch. Möge der chinesische Händler doch gewinnen - tut er ja auch. Dank unserer Politik !
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#1 B.E. 2023-11-29 14:48
Gibt es überhaupt ein Produkt, dass ohne Gefahr riesige Probleme zu bekommen verkauft werden darf?

Lebensmittel nicht
Artikel, die Plastik enthalten nicht
Artikel, die Metallarten enthalten nicht
Alles was einen Stecker hat nicht
Bekleidung und Schuhe nicht
Schmuck nicht
Kosmetik nicht
Spielzeug nicht
Alkohol, Tabakprodukte und Produkte mit frei erfundener Tabaksteuer (zb ELiquids) nicht


Mir würde kein Produkt mehr einfallen, das ein kleiner, naiver Neuverkäufer (der jetzt allen Ernstes noch vorhat sich im Onlinehandel selbstständig zu machen) einfach "nur" anbieten und verkaufen könnte: ohne extrem kostenpflichtig en Wasserkopf, Doppelmoppelprü fnachweise und Register-Fesseln

Am besten "back to Mittelalter" wieder als Marktschreier verkaufen ;)
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