Abmahnmonitor

Verkaufsverbot: Miele und Hyla mahnen Händler auf Amazon und Ebay ab

Veröffentlicht: 03.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.04.2024
Miele

Einige Unternehmen legen viel Wert darauf, dass ihre Markenprodukte nur von bestimmen Händler:innen verkauft werden, sie betreiben ein sogenanntes selektives Vertriebssystem. Dazu gehören unter anderem die Haushaltsunternehmen Miele und Hyla. Händler:innen, die diese Produkte auf Marktplätzen oder im eigenen Shop ohne Erlaubnis verkaufen, müssen mit einer Abmahnung rechnen. Außerdem wurde ein Händler vom Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. abgemahnt, weil er keine Grundpreise angegeben hatte. 

Miele-Zubehör auf Amazon abgemahnt

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG 
Wie viel? 2.729,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen, die Miele-Produkte verkaufen

Seit Miele sich Anfang Februar dazu entschieden hat, seine Produkte nicht mehr auf Amazon anzubieten (wir berichteten), häufen sich die Abmahnungen des Unternehmens gegen Händler:innen. 

Auch in dieser Woche traf es einen Händler, der auf Amazon Zubehör für Miele-Geräte anbot, in diesem Fall Reinigungstabletten für einen Miele-Kaffeevollautomaten. Da Miele ein selektives Vertriebssystem betreibt, dürfen nur autorisierte Händler:innen die Produkte verkaufen. Da der abgemahnte Händler kein autorisierter Miele-Handelspartner war, wurde dieser vom Unternehmen abgemahnt. Zudem beanstandete Miele, dass das Produkt zu einem Preis verkauft wurde, der den Marktpreis zu mehr als 100 Prozent übersteigt. Miele befand das für sittenwidrig und sah in dem Verhalten einen Wettbewerbsverstoß. In der Abmahnung stellte das Unternehmen dem Händler über 2.700 Euro in Rechnung. 

Hyla mahnt Ebay-Händlerin ab

Wer mahnt ab? HYLA Germany GmbH
Wie viel? 1.751,80 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen, die Hyla-Produkte verkaufen

Die HYLA Germany GmbH verkauft hochpreisige Raumreinigungsgeräte. Allerdings kann man diese nicht im stationären Handel oder in Online-Shops kaufen. Die Geräte werden nur über registrierte Vertriebspartner:innen verkauft. Hier wurde ein vermeintliches Neugerät allerdings über Ebay angeboten. Bei der Verkäuferin handelte es sich nicht um eine registrierte Vertriebspartnerin. Hinzu kommt, dass die Verkäuferin das Typenschild des Herstellers entfernt hat. Die HYLA GmbH wirft der Verkäuferin vor, dass damit die Rückverfolgbarkeit des Gerätes erschwert werden sollte. Verkäufer:innen ist es untersagt, Herstellerkennzeichnungen am Gerät zu entfernen. Die Abmahnkosten beliefen sich hier auf 1.751,80 Euro. 

Fehlende Grundpreise

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 270 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Preisangabenverordnung sorgt immer wieder für Abmahnungen unter Online-Händler:innen. In diesem Fall hatte ein Online-Händler vergessen, den Grundpreis mit anzugeben. Der Händler bot in seinem Online-Shop verschiedene Lebensmittel an. Als Preis war lediglich der Gesamtpreis angegeben, der Grundpreis hingegen fehlte. Dieser ist allerdings Pflicht für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden. Dieser Fehler kostete den Händler 270 Euro. 

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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