Dreiste Abmahner: Vorsicht vor diesen Fake-Abmahnungen

Veröffentlicht: 22.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2018

Jeder Online-Händler muss früher oder später in den sauren Apfel beißen und sich mit dem Thema Abmahnung auseinandersetzen. Umso ärgerlicher ist es für Händler, wenn Sie auf Trittbrettfahrer hereinfallen. Wie sie die neuesten Fake-Abmahnungen erkennen, lesen Sie nachfolgend.

© MichaelJayBerlin / Shutterstock.com

Wer und was ist auf dem Radar?

Zusätzlich zu unserem regulären Abmahnmonitor möchten wir heute auf folgende Schreiben hinweisen: Unserer Redaktion liegen mehrere Abmahnungen vor, die über die Kanzlei Gulde & Loch Rechtsanwälte aus Brakel versendet werden. Abmahnungegenstand ist der gewerbliche Verkauf von Samsung-Plagiaten (z. B. Batterien). 

Ausgesprochen werden die Abmahnungen nicht - wie üblich - durch einen Verband, Verein oder Konkurrenten, sondern direkt über die Kanzlei Gulde & Loch Rechtsanwälte. Eine Kanzlei oder einen Rechtsanwalt konnten wir an der angegebenen Adresse (Rieseler Straße in 33034 Brakel) jedoch im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis nicht finden. Auch ein Abmahner wird in der Abmahnung nicht erwähnt.

Geld oder Leben...?

Dass die Abmahnung keinen seriösen Hintergrund hat und ein Fake ist, lässt sich schon nach dem Lesen der Anrede („Guten Tag lieber Freund!“) erkennen. Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Händler nicht – wie sonst üblich – zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Es wird zur Wahl gestellt, dass man die Angebote mit den gefälschten Artikeln (ohne Kostenfolge) beende oder stattdessen eine monatliche Gebühr in Höhe von 89 Euro (zu zahlen in Bitcoins) zahlen könne. Falls der Abgemahnte den geforderten Betrag innerhalb der Frist von sieben Tagen nicht zahlt, „wird er nicht in Ruhe gelassen“ und man werde zur Polizei gehen. Auch das restliche Schreiben dürfte für Erheiterung sorgen, an der wir unsere Leser gerne teilhaben lassen möchten:

 

Bei diesen Schreiben ist keine eingehende juristische Expertise erforderlich, um erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und Rechtmäßigkeit hervorzurufen. Neben der Tatsache, dass überhaupt nicht klar ist, in welchem Wettbewerbsverhältnis Abmahner und Abgemahnte stehen, sind auch die Kosten völlig sachfremd. Beispiel aus einer „echten“ Abmahnung:


Außerdem: Es genügt nicht, wenn der Abmahner lediglich einen Verstoß behauptet, ohne konkret darzulegen, worin dieser besteht. Es muss für den Abgemahnten erkennbar sein, warum er gegen rechtliche Vorschriften verstoßen haben soll. 

Was ist bei einer solchen Fake-Abmahnung zu tun?

Selbstredend: Wir empfehlen allen Empfängern dieser Abmahnschreiben, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen. Haben Sie tatsächlich gefälschte Produkte im Angebot, wissen Sie, was zu tun ist...

Da die Abmahner Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, die offensichtlich weder existieren, noch ihnen zustehen, empfehlen wir die Abmahnung auf die Erfüllung strafrechtlicher Normen hin zu überprüfen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.