Aktuelles Urteil

Wie Händler die Verschuldensvermutung bei rechtswidrigen Produktbeschreibungen auf Amazon widerlegen können

Veröffentlicht: 13.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.09.2019
Homepage von Amazon auf Bildschirm

Die Pflicht zum Anhängen an gleiche Produkte bei Amazon hat eine große Krux: Die Verschuldensvermutung. Wird beispielsweise in der Produktbeschreibung eine rechtswidrige Formulierung eingefügt, kann auch der Händler abgemahnt werden, der die Änderung nicht vorgenommen hat – es sei denn, er kann belegen, dass ihn kein Verschulden trifft. 

Wie er das bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung machen kann, hat nun das Oberlandesgericht Schleswig (Urteil vom 02.04.2019 Az.: 6 U 30/18) ausgearbeitet.

Abmahnung des IDO wegen einer Garantie-Werbung

Dem ganzen Rechtsstreit ging eine Abmahnung durch den IDO-Verband voraus: Moniert wurde eine rechtswidrige Garantiewerbung. Als Folge der Abmahnung hatte der Händler die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben. Es dauerte nicht lange, da flatterte bereits die nächste Post vom IDO ins Haus: Der Händler wurde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro aufgefordert. Allerdings verweigerte er die Zahlung – und das zu Recht!

Werktägliche Überprüfung befreit von der Haftung

Dem Händler ist es vor Gericht gelungen, nachzuweisen, dass er die Amazon-Angebote „fast werktäglich” am Morgen auf ihren rechtskonformen Inhalt überprüft hat. Den Richtern hat das gereicht: Zwar haftet der Händler grundsätzlich für den Inhalt der Angebote; ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung setze aber Verschulden voraus. Verschulden umfasst in diesem Sinne sowohl den vorsätzlichen, als auch den fahrlässigen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. 

Da bekannt ist, dass Amazon-Angebote verändert werden können, wäre es fahrlässig, diese Angebote keiner regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. „Hiernach ist dem Anbieter auf dem Amazon Marketplace zuzumuten, ein von ihm dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind”, heißt es dazu konkret im Urteil.

Weiterhin stellt das Gericht klar, dass für das Überprüfen keine starren Intervalle nach Tagen oder Stunden bestimmt werden können. Vielmehr komme es auf den Einzelfall an. Bei dem Warenangebot (Bratpfanne und Toaster) in diesem Fall hat das Gericht eine „fast werktäglich” Überprüfung jedenfalls für ausreichend beurteilt, um die Verschuldensvermutung zu entkräften. Hinzu kommt noch, dass von einer rechtswidrigen Garantiebewerung keine gesundheitlichen Risiken ausgehen, weswegen das Gericht kein Erfordernis zu einer „engmaschigeren Kontrolle zu anderen Tageszeiten oder gar in Echtzeit” sieht.

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