LG Düsseldorf

Schiff ist kein Grundstück: Ebay-Auktion über Rheinschiff wirksam

Veröffentlicht: 13.04.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 17.06.2022

Im August nahmen vier Kölner Gastronomen an einer Ebay-Versteigerung teil: Zum Verkauf an den Höchstbietenden stand das etwa 50 Jahre alte Ausflugsschiff „MS Stadt Düsseldorf“. Sie ersteigerten es mit ihrem Höchstgebot von 75.050 Euro, die Verkäuferin verweigerte allerdings seither die Herausgabe des Schiffes. Als Grund führte sie unter anderem eine fehlende Angabe in der Artikelbeschreibung an, auch hätte das Schiff gar nicht über Ebay versteigert werden können. Nun entschied das Landgericht Düsseldorf: Der Vertrag sei wirksam, das Schiff müsse herausgegeben werden (Urteil v. 12.04.2022, Az. 8 O 321/20). 

Ohne Notar wirksam: Ein Schiff ist kein Grundstück

Die Reederei Weiße Flotte GmbH hatte das Schiff bei Ebay zum Kauf gegen Höchstgebot bis zum 29.08.2020 angeboten. Wie der WDR berichtet, hatte sich das Unternehmen angesichts der Coronapandemie und der damit einhergehenden gesunkenen Nachfrage dazu entschlossen, eines ihrer vier Schiffe zu verkaufen. 

Dem Kläger, der das Höchstgebot von 75.050 Euro abgegeben hatte, verweigerte sie die Herausgabe des Schiffes aber. Der Grund: Nach Auffassung der Reederei sei die Auktion nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Nicht nur hätten potenzielle Bieter aufgrund einer Sicherheitsfunktion keine Gebote abgeben können, auch hätte die Angabe einer bestehenden Schiffshypothek in der Artikelbeschreibung gefehlt und zudem hätte ein Schiff, das im Binnenschiffsregister eingetragen ist, gar nicht über Ebay versteigert werden dürfen. 

Keine Anfechtung wegen angeblich vergessener Angabe in Artikelbeschreibung

Tatsächlich konnten einzelne Bieter offenbar kein Gebot über 50.000 Euro abgeben. Mit einem nicht ordnungsgemäßen Ablauf hat das jedoch nichts zu tun, vielmehr stecken dahinter die Bedingungen von Ebay, die eine Verifikation bei so hohen Geboten vorsehen. 

Das Argument der Verkäuferin, dass sie das Schiff ebenso wie ein Grundstück gar nicht hätte über Ebay versteigern dürfen, überzeugte die Richter laut Pressemitteilung des Gerichts nicht. Anders als ein Grundstückskaufvertrag könne ein Kaufvertrag über ein eingetragenes Binnenschiff sehr wohl ohne die Einhaltung von Formvorschriften geschlossen werden – bei einem Grundstückskaufvertrag hingegen muss ein Notar ordnungsgemäß beteiligt werden. 

Auch teilt das Gericht mit, dass sich die beklagte Verkäuferin nicht nachträglich durch eine Anfechtung wegen Irrtums, nämlich wegen der angeblich vergessenen Angabe einer Schiffshypothek über 1,4 Millionen Euro, von dem Vertrag lösen könne. Das Schiff sei daher Zug-um-Zug gegen die Zahlung von 75.050 Euro an die klagenden Ersteigerer herauszugeben. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit der Berufung zum OLG Düsseldorf. 

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