Niederlande

Urteil wegen irreführender Werbung: Primark geht in Berufung

Veröffentlicht: 25.10.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 25.10.2023
Primark

Der niederländische Werberat hat sechs Werbeaussagen des Fast-Fashion-Händlers Primark gerügt und aufgrund des Werbekodex als „irreführend“ eingestuft. Die Einstufung erfolgte nach einer Beschwerde der Kommission. Nachdem die Beschwerde stattgegeben wurde, hat Primark allerdings Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, wie Fashionunited berichtet.

Sechs Behauptungen in den Niederlanden verboten

Die fragwürdigen Aussagen fanden sich sowohl im Geschäft, als auch online, sowie auf Plakatwänden von Primark. 

Unter anderem ging es um Plakatwände, auf denen Fotos von Bekleidungshersteller:innen abgebildet sind, zusammen mit den Worten „Ausbildung für Gleichheit“ und „Chancen für alle“. Am unteren Bildrand fand sich dann allerdings ein Hinweis in kleiner Schrift, dass dies erst ab 2030 in Angriff genommen wird.

Eine an der Klage beteiligte Anwältin gab Fashionunited gegenüber an, dass es nicht das Ziel war, Primark mit dem Urteil „aus der Bahn zu werfen“. Unternehmen sollen lediglich dazu gebracht werden, ehrlich zu kommunizieren. 

„Verbraucher:innen berücksichtigen bei ihren Kaufentscheidungen zunehmend Fragen der Nachhaltigkeit. Sie brauchen eine ehrliche Darstellung“, so Anwältin Laura von Gijn.

Geldstrafe bei Zuwiderhandlung

Primark wird nun untersagt, die problematischen Werbeaussagen weiterzunutzen, sonst droht dem Unternehmen eine Geldstrafe. 

Primark äußerte sich zu der Entscheidung wie folgt: „Primark Cares ist unser Bestreben, nachhaltigere Mode für alle erschwinglich und zugänglich zu machen. Unsere Ziele sind realistisch, erreichbar und werden klar kommuniziert, unter anderem durch einen Jahresbericht. Wir möchten klarstellen, dass wir eine kritische Prüfung schätzen und weiterhin offen und transparent auf unsere Primark Cares-Verpflichtungen hinarbeiten werden. Wir sind daher mit der Entscheidung des Werberats nicht einverstanden und werden gegen das Ergebnis Berufung einlegen.“

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