Amazon verliert Rechtsstreit um AGB in Österreich

Veröffentlicht: 11.01.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Der Marktplatz Amazon muss seine AGB in Österreich ändern. Dies ist die Folge einer Entscheidung des obersten Gerichtshofes in Österreich. Dieser erklärte gleich zwölf Klauseln in den AGB nach österreichischem Recht für unwirksam. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation.

© Jonathan Weiss/shutterstock.com

Ein langer Weg

Dem Urteil liegt ein langer Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2014 hatte der Verein für Konsumenteninformation geklagt und in vielen Teilen Recht bekommen. Abfinden wollte sich mit dem Urteil von damals jedoch keine Partei, so dass der oberste Gerichtshof (OGH) als letzte Instanz (Urteil vom 14.12. 2017 - 2Ob155/16g) entscheiden musste. Dieser sah es als erwiesen an, dass trotz der Klausel von Amazon nicht ausschließlich luxemburgisches Recht Anwendung findet. Auch inhaltlich hat das Gericht nun abschließend alle beanstandeten Klauseln untersagt, denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unklar oder verstoßen gegen zwingendes österreichisches Recht.

Rechtswahl-Klausel hilft Amazon nicht

Bevor es zu der Entscheidung kam, musste sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) involviert werden. Eine bedeutende Frage galt es zu klären: Ob die zwölfte Klausel, durch welche Amazon ausschließlich auf luxemburgisches Recht verwies, rechtmäßig ist. Der EuGH entschied in diesem Fall aber zu Ungunsten von Amazon (Urteil vom 28.07.2016). Zwar ist eine solche Rechtswahl grundsätzlich möglich, jedoch können sich Verbraucher trotzdem auf die Bestimmungen ihres“ Rechts berufen. Die sog. Rechtswahlklauseln dürfen daher den Verbraucher nicht in die Irre führen, indem sie im vermitteln, er könne sich nur auf gewähltes Recht berufen. Tun sie es doch, sind die Rechtswahlbestimmungen nach Ansicht des Gerichts unwirksam. Damit wurde die Klage nach ausschließlich österreichischem Recht geprüft.

Vertragsrücktritt, Rechnungsgebühr und neun weitere Klauseln

Neben der unwirksamen Rechtswahlklausel wurden weitere Klauseln verboten, durch die Verbraucher benachteiligt wurden. So verlangten die AGB, dass der Rücktritt vom Vertrag nur in Textform und daher schriftlich zu erfolgen konnte. Dies verstößt jedoch gegen das bestehende Recht in Österreich. Weiterhin wurde die Gebührenerhebung für die Rechnungsart „Zahlung auf Rechnung” in Höhe von 1,50 Euro durch das Gericht als unzulässiges Entgelt für die Nutzung bestimmter Zahlungsinstrumente eingestuft. Ebenfalls untersagte der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen „uneingeschränkte Rechte“ an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website „einstellten“. 

Weitreichende Folgen in Österreich

Durch das Urteil wurden viele Klausel gekippt. Damit muss Amazon nun seine AGB an das österreichische Recht anpassen. Nach Aussage des Gerichts müssen international tätige Unternehmen bis zu einem vereinheitlichen Verbraucherschutz in Europa daher auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen.

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