Facebook hält sich (mal wieder) nicht an deutschen Datenschutz

Veröffentlicht: 15.02.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.02.2018

Facebook glänzte bisher nie durch einen sensiblen Umgang mit Daten. Klar, dass das auch die Verbraucherschützer immer wieder bemängeln. Kürzlich klingelte daher auch bei Facebook der Postbote mit einer Abmahnung. Das Gericht sah es ähnlich wie die Verbraucherschützer und verurteilte Facebook – (Achtung: Sarkasmus) völlig überraschend wegen seiner Datenschutzverstöße.

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Versteckte und datenschutzunfreundliche Voreinstellungen

Nicht jeder, der Facebook nutzt, und bei anderen Profilen munter mitliest, möchte selbst alles von sich preisgeben. Die Inhaber eines Accounts sollen daher frei entscheiden können, was und wie viel sie über sich veröffentlichen möchten. Genau in diesem Punkt macht es Facebook seinen Nutzern jedoch schwer.

Damit diese sich bewusst entscheiden können, muss Facebook klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung informieren. Viele Voreinstellungen sind bei Facebook jedoch zu Ungunsten der Nutzer eingestellt. Beispielsweise ist in der Facebook-App ein Ortungsdienst voreingestellt – ohne dass der Accountinhaber darauf besonders hingewiesen wird.

Aus für werbliche Datennutzung und Klarnamen-Zwang

Im aktuellen Verfahren wurde Facebook deshalb mit dem Vorwurf konfrontiert, mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes deutsches Verbraucher- bzw. Datenschutzrecht zu verstoßen. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) konnte damit offenbar auch die Richter überzeugen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15 – nicht rechtskräftig).

Darüberhinaus wurden die Einwilligungen zur Datennutzung, wonach Facebook Namen und Profilbild der Nutzer für kommerzielle Zwecke nutzen dürfe, kassiert. Unzulässig ist auch die Verpflichtung, auf Facebook nur echte Namen und Daten zu verwenden (sog. Klarnamen-Zwang). 

Facebook-Nutzung wird mit Daten statt mit Geld bezahlt

Obwohl Facebook gerade auch anonym genutzt werden könne und sonst keinerlei laufende Kosten anfallen, sind sich die Facebook-Nutzer nicht im Klaren, dass sie mit einem viel wertvolleren Gut zahlen als ihrem Geld: mit ihren Daten.

Das Landgericht Berlin hält die Werbung, Facebook sei kostenlos, trotzdem noch für zulässig, denn noch seien immaterielle Gegenleistungen wie Daten nicht als Kosten anzusehen. Ein Aspekt, den die Gerichte bisher noch nicht auf dem Tisch hatten, der in Zeiten von Big Data jedoch absolute Relevanz hat.

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