Nach Schlappe vor OLG Köln: Drohen Ermittlungen gegen IDO-Verband?

Veröffentlicht: 16.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.11.2018

Der für seine Massenabmahnungen bekannte IDO-Verband hat Anfang des Monats in der zweiten Runde vor dem Oberlandesgericht Köln eine Schlappe gegen die Bonner Händlerin Vera Dietrich einstecken müssen. Das Ganze könnte jetzt noch in eine dritte Runde gehen.

Geschäftsfrau kreuzt die Finger hinter dem Rücken
Kaspars Grinvalds/shutterstock.com

Letzte Woche berichteten wir über die Klagerücknahme des IDO-Verbandes im Rechtsstreit gegen Vera Dietrich.

Keine Klagebefugnis

In dem Verfahren ging es ursprünglich um die fehlende Textilkennzeichnung eines Schals. Die Händlerin Vera Dietrich bezahlte zwar die in der Abmahnung verlangten Kosten, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung wollte der Verband gerichtlich durchsetzen.

Der Streit begann bereits vor einem Jahr; allerdings ging es in dem Berufungsverfahren am Ende gar nicht mehr um den Schal, sondern um die Klagebefugnis des Verbands. Diese zweifelte die beklagte Händlerin nämlich an: Der Verband legte als Beweis zwar eine Mitgliederliste vor, doch stellte sich bei Frau Dietrichs eigenen Recherchen heraus, dass die Liste so nicht richtig sein kann.

Falsche eidesstattliche Versicherung

Wie der Bonner Anzeiger nun berichtet, könnte genau diese Mitgliederliste nun strafrechtliche Konsequenzen für die Hauptgeschäftsführerin des Verbands, Sarah Spayou, haben. Im Verfahren stellte sich nämlich heraus, dass die Mitgliederliste Unternehmen aufgelistete, die gar nicht mehr im Verband sind.

Trotz mehrerer Pausen im Verfahren gelang es dem Verband nicht, die Richtigkeit der Liste zu beweisen. Fatal, denn: Über die Richtigkeit der Mitgliederliste legte Sarah Spayou eine Versicherung an Eides statt ab (wir berichteten). Das Oberlandesgericht hält es nun für möglich, dass sich die Hauptgeschäftsführerin strafbar gemacht hat, lässt der Bonner Anzeiger weiter wissen. Ein Gerichtssprecher wird damit zitiert, „dass die Akte der Staatsanwaltschaft zugesendet werden wird mit dem Hinweis, dass der Verdacht einer Straftat bestehen könnte.” Im Falle einer Anklage drohen Sarah Spayou bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.

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