Falls die Richtlinie in Kraft tritt, kommt auf die Händler auf jeden Fall eine Menge Arbeit zu: Der DIHK hält es der Financial Times zufolge für nötig, dass die Unternehmen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgestalten, dass sie mit den jeweiligen Rechtsnormen in den Herkunftsländern ihrer Kunden aus den 27 EU-Staaten übereinstimmen. Ansonsten könnten Abmahnungen drohen. Dies würde für kleinere Internetshops schwierig, folgert DIHK-Jurist Christian Groß. Und es könnte zu einer Verdrängung durch große Unternehmen wie Amazon führen. Nur diese könnten es sich leisten, die zusätzlichen Kosten und juristischen Risiken zu tragen, so Groß.
Die neue Richtlinie ist Teil einer Reform des Verbraucherrechts, die allen EU-Bürgern automatisch Zugriff auf jedes Angebot in der gesamten Staatengemeinschaft verschaffen soll. Doch die Händler sind es, die sich für das in jedem Land unterschiedliche Verbraucherrecht fit machen müssen. Ursprünglich sollten die Rechte auf der Verbraucherseite europaweit vereinheitlicht werden, was laut DIHK-Experte Groß aber an den „Egoismen der Mitgliedsstaaten“ gescheitert sei. Auch Deutschland hatte die Harmonisierung nicht mittragen wollen.
Am 8. oder 9. März dieses Jahres wollen die 736 Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Verbrauchervertragsrichtlinie abstimmen. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert die europäische Bevölkerung unmittelbar. Dann müssen auch noch der Europäische Rat und eventuell die EU-Kommission zustimmen. EU-Richtlinien sind Gesetzgebungsakte, die die einzelnen Mitgliedstaaten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen müssen, wobei sie dabei aber auch über einen gewissen Spielraum verfügen.