Datenschutzgrundverordnung

12.000 Datenpannen – Deutschland ist Europameister

Veröffentlicht: 30.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.01.2019
Hacker angelt Daten aus Notebook.

Deutschland ist Europameister! Also zumindest, was die Meldung von Datenpannen angeht. Seitdem die DSGVO im Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurden laut Golem mehr als 40.000 Datenpannen gemeldet. Die meisten davon – mehr als 12.000 – in Deutschland.

Die Datenschutzgrundverordnung legt neben den Grundlagen des Datenschutzes auch fest, dass bestimmte Datenschutzverletzungen meldepflichtig sind: Der zuständigen Aufsichtsbehörde müssen Datenpannen immer gemeldet werden, es sei denn, dass die Datenpanne voraussichtlich nicht zu einem Risiko für den Betroffenen führt. Darüber hinaus muss die betroffene Person benachrichtigt werden, wenn ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten besteht.

Von verlorenen USB-Sticks und gezielten Hacks

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nennt dazu einige Beispiele. So müsste es gemeldet werden, wenn ein USB-Stick mit Kundendaten abhanden kommt. Das gleiche gilt für gestohlene Notebooks. Sind die Kundendaten verschlüsselt gespeichert, müssten die betreffenden Kunden allerdings nicht informiert werden, sondern nur die Aufsichtsbehörde, da kein hohes Risiko besteht. Zu meldepflichtigen Daten„pannen” gehören aber auch gezielte Hacks, wie etwa der Großangriff auf die Daten vieler Politiker und Journalisten Ende letzten Jahres.

Keine genaue Auswertung möglich

Welche genauen Fälle hinter den veröffentlichten Zahlen stecken, ist laut Golem nicht bekannt. Eine thematische Aufschlüsselung sei mangels entsprechender Statistik leider nicht möglich, sagte ein von Golem gefragter Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten.

150 verlorene Beschwerden in Niedersachsen

Neben den meldepflichtigen Datenpannen sind außerdem noch europaweit rund 100.000 Datenschutzbeschwerden von Bürgern gemeldet wurden. Die Zahl dürfte aber minimal geschönt sein: Wie gestern bekannt wurde, gab es in der niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde laut Golem ein kleine Panne. Etwa 150 Datenschutzbeschwerden sind im Nirvana des Netzes verschollen gegangen. Betroffen sind sämtliche Eingaben vom 6. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019. Der Fehler fiel zunächst nicht auf, da die Betroffenen dennoch eine Versandbestätigung erhalten haben. Auf Nachfrage von Golem kommentierte der Sprecher der Behörde die Panne als eine „Verkettung von Fehlern”. Schuld war wohl ein Softwareupdate.

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