Kann das sein?

EU führt große Gesichter-Datenbank für Handel ein

Veröffentlicht: 01.04.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 01.04.2019

Wenn in den letzten Tagen von rechtlichen Entwicklungen in der EU gesprochen wurde, ging es dabei zumeist um die Reform im Urheberrecht. Beinahe völlig unbemerkt kam es jedoch auch zur Abstimmung über eine Verordnung, die für den Online-Handel unmittelbar relevant ist.

Demnach sollen Online-Händler ab 2021 ein Foto von sich auf Rechnungen platzieren, die an Verbraucher gerichtet sind. Dahinter stehen diverse Probleme, die sich in den vergangenen Jahren ergeben haben und nun durch eine bessere Identifizierbarkeit der Verantwortlichen gelöst werden sollen. Betrug mit Umsatzsteuer, unlauterer Wettbewerb oder ein fehlerhaftes Impressum sind keine Seltenheit – und auch in vielen anderen Fällen steht kein Mittel zur Verfügung, um klar feststellen zu können, wer für Konsequenzen herangezogen werden muss. Besorgniserregend sei insofern auch die steigende Zahl an Identitätsdiebstählen.

Handel solle endlich „ein Gesicht zeigen“

Aus diesem Grund will man nun eine Bilder-Datenbank in der EU anlegen. Online-Händler müssen sich bis zu einem noch nicht genannten Zeitpunkt dort registrieren und mittels eines Identifikationsverfahrens verifizieren lassen. Bei dem Foto muss es sich – ähnlich wie beim Reisepass oder dem Personalausweis – um ein biometrisches Portrait der Person handeln, welche die rechtliche Verantwortung für das Unternehmen trägt. So muss eine GmbH beispielsweise das Lichtbild eines verantwortlichen Geschäftsführers einreichen, ein Einzelunternehmer hingegen eine Aufnahme seiner eigenen Person.

In einem zweiten Schritt muss das Bild auf jeder Rechnung abgedruckt werden, die an Verbraucher ausgestellt wird. Ähnlich wie beim neuen Verpackungsregister LUCID soll dann ein Abgleich mit der Datenbank möglich sein. Parlaments-Kommissar Peter-Paul Prank führt dazu an (Zitat übersetzt): „Wir sind uns bewusst, dass dieses Vorgehen von Betroffenen als unangenehm empfunden werden könnte. Dennoch soll der Online-Handel ,ein Gesicht bekommen‘ und so verlässlicher und vertrauenswürdiger werden. Sollte die Maßnahme Erfolg zeigen, müssen wir über eine Ausweitung der Gesichtsdatenbank auf andere wirtschaftlich und verbraucherschutzrechtlich relevante Bereiche nachdenken.“

Gesichter schon heute vielfach zur Identifikation genutzt

Im Zuge der Debatte über die sogenannte „Imaginative-Trade-Security-Regulation“ hatte man zunächst die Verwendung von Fingerabdrücken diskutiert, Datenschützer äußerten jedoch arge Bedenken gegen die öffentliche Verbreitung von derartig sensiblen Daten. Beim Gesicht jedoch bestünden diese nicht.

„Wir sind glücklich darüber, dass auch Akteure aus dem Handel zunehmend empfindlicher werden, was die Verarbeitung von Daten anbelangt. Während das öffentliche Präsentieren von Fingerabdrücken im Rahmen der DSGVO mehr als problematisch erscheint und eine Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften erfordert hätte, können wir bei der kürzlich verabschiedeten Lösung kein Problem feststellen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden biometrische Fotografien auf diversen Ausweisen gezeigt und zur Identifikation genutzt. Viele Europäer präsentieren ihr Gesicht heutzutage nahezu tagtäglich anderen Personen und lassen sich darüber mit einer sehr geringen Fehleranfälligkeit identifizieren“, kommentiert Dr. Dieter Mining vom Verbund Liberaler Datenhandel e.V. das Geschehen. Auch aus praktischer Hinsicht könne der Datenbank deshalb offensichtlich nichts im Wege stehen.

Weitere Informationen zu den exakten Anforderungen an die Betroffenen sollen folgen, bislang wurde der Volltext der Verordnung noch nicht veröffentlicht.

 

(Update: 18:00 Uhr) April, April: Möglicherweise war dies unser Beitrag zum heutigen 1. April. Etwaige Unklarheiten bitten wir natürlich zu entschuldigen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.