Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Kommt jetzt das Aus für den Abmahnmissbrauch?

Veröffentlicht: 15.05.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 10.07.2019
Stop-Zeichen vor Beton

Jetzt wird es richtig ernst: Die Bundesregierung hat heute über das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs abgestimmt, wie das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gegenüber Onlinehändler News mitgeteilt hat. Das Vorhaben steht inzwischen schon länger auf dem Plan, in den letzten Monaten war es jedoch ruhig geworden um das Gesetz, das Online-Händler vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen soll. Seit jeher sind diese dem Handel ein Dorn im Auge, weil mit ihnen ein Instrument zur Sicherstellung eines lauteren Umgangs im Wettbewerb in einigen Fällen zu einem Mittel für die Generierung von Gebühren gemacht wurde. Der Online-Handel samt seiner Interessensvertreter hat sich lange für Änderungen eingesetzt, auch angesichts des hohen Volumens an Abmahnungen, die in letzter Zeit ausgesprochen wurden. Heute hat das Kabinett den Regierungsentwurf beschlossen.

Verschiedene Verbände haben sich lange für Änderungen eingesetzt, auch angesichts des hohen Volumens an Abmahnungen, die in letzter Zeit ausgesprochen wurden.

Nicht jeder Mitbewerber soll abmahnen dürfen

Nun stehen diverse Anpassungen auf dem Plan. So wird im aktuellen Entwurf der Personenkreis, welcher Abmahnungen gegenüber Wettbewerbsteilnehmern überhaupt aussprechen darf, genauer bestimmt und eingeschränkt: Durfte nach dem Wortlaut des derzeit gültigen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb noch grundsätzlich jeder Mitbewerber entsprechende Ansprüche geltend machen, soll es zukünftig für ihn notwendig sein, ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich zu vertreiben oder nachzufragen.

Auch im Hinblick auf Abmahn-Verbände, welche ihre Arbeit mit der Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen rechtfertigen, soll es zu Einschränkungen kommen. Wie es im Gesetzesentwurf heißt, müssen sich diese künftig in eine Liste qualifizierter Einrichtungen eintragen lassen, ähnlich wie es bei Verbraucherschutz-Verbänden der Fall ist. Zu den Aufnahmebedingungen gehört dabei eine Mindestzahl von 75 Mitgliedern, genauso wie die Tatsache, dass der Verein seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sein muss und seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat. Daneben soll ein qualifizierter Wirtschaftsverein seine Ansprüche nicht vorwiegend deswegen geltend machen, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen.

Besserungen bei Vertragsstrafen

Apropos Vertragsstrafe: Die Faktoren, die ausschlaggebend für die Bemessung der Höhe sind, sollen im künftigen Gesetz benannt werden. Art, Schwere, Ausmaß und Folgen der Zuwiderhandlung sollen demnach ebenso explizit eine Rolle spielen, wie die Größe, Marktstärke und Wettbewerbsfähig des Abgemahnten – auch die Schwere des Verschuldens und weitere Umstände sollen beim Finden einer Summe eine Rolle spielen. Kommt es zu Rechtsverletzungen, die Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer in nur unerheblichem Maße beeinträchtigen, sieht der Entwurf eine Deckelung der Vertragsstrafe bei 1.000 Euro vor. Und auch wenn der Abgemahnte auf Verlangen des Abmahners eine unangemessen hohe Vertragsstrafe verspricht, soll er lediglich eine Strafe in angemessener Höhe schulden müssen.

Abschied vom fliegenden Gerichtsstand

Ein weiterer Punkt, in dem es zu Änderungen kommt, ist der Gerichtsstand: Bisher hatten Abmahner eine recht freie Wahl hinsichtlich des Gerichts, vor dem sie gegebenenfalls einen Prozess eingehen wollten. Dabei konnte gezielt ein Gericht ausgewählt werden, welches in seiner Rechtsprechung vielleicht eher zu Gunsten der Person des Abmahners entscheidet – aus welchen Gründen auch immer. Laut Gesetzesentwurf soll es künftig aber nicht auf den Ort der Handlung ankommen, sondern mit wenigen Ausnahmen auf den Ort, an dem der Beklagte niedergelassen ist – gerade für kleine und mittelständische Händler dürfte dies eine enorme praktische Erleichterung darstellen.

Daneben werden durch den Entwurf weitere Änderungen aufgegriffen. Weiterhin heißt es, dass die Wirtschaft so durch fast 9.000.000 Euro entlastet werden soll. Nach der heute anstehenden Abstimmung des Kabinetts muss sich dann der Bundestag weiter damit befassen.

Update

Ursprünglich haben wir geschrieben, dass die Wirtschaft laut einer Schätzung um knapp 900.000 Euro entlastet werden würde. Es sind jedoch knapp 9.000.000 Euro.

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