Gegen Lockerung der Regeln

Datenschutzbeauftragter will DSGVO in kleinen Unternehmen nicht lockern

Veröffentlicht: 04.06.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 04.06.2019

Ein Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung nun in Kraft – dennoch sorgt sie auch weiterhin für Gesprächsstoff. Obwohl es gerade für viele kleine Unternehmen eine immense Hürde war, die zahlreichen Regularien umzusetzen, um auch weiterhin rechtssicher aktiv zu sein, scheint der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, darin kein größeres Problem zu sehen.

Nach Informationen von Heise Online hat sich Kelber jüngst klar und deutlich dagegen ausgesprochen, dass die Anforderungen an kleinere Betriebe gesenkt werden sollten: Eine potenzielle Aufweichung bzw. Lockerung der bestehenden Datenschutzvorgaben für kleine Unternehmen wäre seiner Ansicht nach ein „Kompetenzabbau, nicht Bürokratieabbau“, kommentierte er am Montag auf dem Berliner Datenschutz-Kongress DuD.

Ruf nach Lockerung von Vorgaben

Trotz einiger Erleichterungen für Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen gilt die DSGVO grundsätzlich für alle Unternehmen. In der Vergangenheit gab es allerdings durchaus Forderungen, die komplexen Vorgaben der DSGVO für kleinere Unternehmen bzw. Betriebe zu lockern.

Laut Heise hatte beispielsweise die FDP die Bundesregierung dazu aufgefordert, einige Richtlinien weniger streng zu fassen – etwa die Vorgabe, dass Betriebe ab zehn Mitarbeitern einen eigenen Datenschutzbeauftragten stellen müssen. Ulrich Kelber sähe darin jedoch eine „Schwächung des Datenschutzes“, heißt es bei Heise weiter.

Kelber: DSGVO-Abmahnwelle ist ausgeblieben

Zwar könne man nach einem Jahr noch kein abschließendes Resümee ziehen, jedoch habe die DSGVO mittlerweile die „Krabbelphase“ verlassen. Zahlreiche Händler seien laut Kelber gut auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vorbereitet gewesen und der regulierte Datenschutz habe sich mit Blick auf andere Länder auch zum Vorbild entwickelt.

Potenzielle Schwierigkeiten oder drohende Abmahnungen seien nach Meinung von Kelber offenbar kein Problem, denn zu befürchteten Abmahnwellen sei es eben nicht gekommen: „In meiner Behörde sind 17.000 Beschwerden eingegangen, fünf davon betrafen eine Abmahnung“, wird er von Heise weiter zitiert. An den Stellen, an denen es noch Schwächen oder Hürden gäbe, mahnte er zu Geduld.

Obwohl sich die Befürchtungen aus der E-Commerce-Branche bezüglich drohender Abmahnwellen nicht bewahrheitet haben, gab es in den vergangenen Monaten dennoch einige Abmahnungen und Bußgeldverfahren gegen Unternehmen (und auch namhafte Firmen wie Google), die gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben.  

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.