Schutzschild gegen Coronakrise

Drei-Monats-Garantie: Kündigungsschutz bei Mietschulden

Veröffentlicht: 24.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.03.2020
Rotes Haus mit Schlüssel

In den vergangenen Tagen geisterten Nachrichten durch die sozialen Netzwerke: Es ging um Vermieter, die ihren gewerblichen Mietern die Miete erlassen. Hintergrund der Maßnahme ist der Umstand, dass viele Gewerbetreibende ihr Geschäft derzeit aufgrund der Coronakrise schließen mussten. Auch im Online-Handel wird es dünn: Jeder zweite Händler beklagt laut der Händlerbund-Studie schlechtere Umsätze. Auch hier können Online-Händler bei der Zahlung ihrer Miete, wie etwa für Lagerräume, aber auch für die Mietwohnung in Verzug kommen.

Um zu verhindern, dass Menschen am Ende der Krise ohne Gewerbe- und Wohnräume dastehen, hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Hilfe in Form eines Gesetzesentwurfs gemacht.

Aufschub bis Juni 2022

In der Welt heißt es dazu, dass Vermietern ihren Mietern nicht kündigen können, wenn diese in den nächsten drei Monaten, also bis zum 30. Juni 2020, ihre Miete nicht oder nur teilweise zahlen können. Dafür müssen die Mieter lediglich beweisen, dass sie aufgrund der aktuellen Lage in finanzielle Schieflage geraten sind und daher ihren Verpflichtungen aus den Mietverträgen nicht mehr nachkommen können. „Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen“, heißt es dazu in dem Entwurf.

Die Drei-Monats-Garantie soll für die Gewerberaummiete genauso gelten, wie für die Wohnraummiete. Allerdings gilt hier: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Mieter müssen die ausgefallenen Zahlungen bis Juni 2022 nachholen. Der Entwurf zielt vor allem auf Mieter ab, die in Ballungszentren wohnen, wo die Miete eher 40 Prozent des monatlichen Haushaltseinkommens ausmachen: „Nur einem Teil dieser Personen dürften Sozialleistungen etwa in Form von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld zustehen“, wird weiter aus dem Entwurf zitiert. 

Im Normalfall gilt, dass derjenige mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss, wer die Miete für zwei Monate ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil nicht zahlt. Die Regierung rechnet allerdings nicht damit, dass die Behörden die komplexen Sozialhilfeverfahren so schnell abarbeiten können. Außerdem würden die Hilfen nicht unbedingt reichen, um den Wohnraum zu sichern.

Kritik und Lob

Die Drei-Monats-Garantie stößt auf ein differenziertes Echo. So gab es laut Welt Lob von Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium zeugt von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So können wir gemeinsam gewährleisten, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten.“

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft fordere indes einen Ausgleich für Vermieter. Dies fordert auch der Deutsche Mieterbund in Form eines „Sicher-wohnen-Fonds“, der beide Seiten finanziell schützt. Ansonsten drohe ein Dominoeffekt.

Haus & Grund hingegen warnt davor, dass gerade private Vermieter häufig nur eine Mieteinheit als Einnahme hätten. „Ein Mietausfall kann für diese Menschen eine ernsthafte finanzielle Schieflage auslösen“, heißt die konkrete Warnung.

Wann genau das Gesetz durchgewunken wird, ist derzeit nicht bekannt.

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