Kurzmeldung

Gegen Warenengpässe: EU-Wettbewerbshüter lassen Absprachen zu

Veröffentlicht: 24.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.03.2020
Leere Supermarktregale

Hamsterkäufe sorgen derzeit für leere Regale und die Angestellten von Lebensmittelläden kommen kaum mit dem Nachfüllen hinterher. Es ist klar, dass es hier bei bestimmten Produkten zu Engpässen kommen kann. Um diese besser zu managen, setzt Brüssel nun auf eine Lockerung der Wettbewerbsregeln.

Vorbild: Großbritannien

Vorbild für die Lockerung sei laut Reuters ein Beschluss der Briten. Dort sei die Absprache zwischen Supermärkten bis hin zur Rationierung knapper Waren nach einer Lockerung der Wettbewerbsregeln möglich. Das Europäische Wettbewerbsnetzwerk (ECN), dem 27 nationale Kartellbehörden angehören, will nun dem Beispiel folgen. „Diese Ausnahmesituation könnte bei den Firmen Bedarf zur Abstimmung schaffen, um eine faire Verteilung knapper Güter an alle Verbraucher sicherzustellen“, heißt es dazu von dem Netzwerk.

Allerdings schwingt in der Ankündigung auch eine Warnung mit: Sollten Unternehmer aus der Krise ihren Profit schlagen wollen, in dem sie etwa ungerechtfertigt hohe Preise für beliebte Güter wie Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken verlangten, werde man eingreifen. Notfalls könne ein Höchstpreis für diese Produkte festgesetzt werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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