Kurzmeldung

Bundesrat stimmt Corona-Steuerhilfen zu

Veröffentlicht: 05.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.06.2020

In den letzten Monaten hat der Staat bewiesen, wie schnell Gesetze verabschiedet werden können, wenn es notwendig ist. Eins von vielen Beispielen ist dabei das Konjunkturpaket, welches in dieser Woche von der GroKo im Bundestag geschnürt wurde und bereits heute im Bundesrat Zustimmung fand.

Mehrwertsteuersenkung im Gastrobereich

Neben der generellen Senkung der Mehrwertsteuer von 1. Juli bis 31. Dezember 2020, wird die Gastronomiebranche besonders bedacht. Profitieren sollen, neben Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten. 

Statt der wie bisher 19 prozentigen Mehrwertsteuer sollen hier sieben Prozent veranschlagt werden. Die Senkung gilt ab 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. 

Laut aktuellem Wissensstand scheint es so zu sein, dass auch der neue Mehrwertsteuersatz im Gastrobereich von der allgemeinen Senkung bis 31. Dezember 2020 umfasst ist. Ab 1. Juli an beträgt die Mehrwertsteuer hier also fünf Prozent; ab 1. Januar 2021 sieben Prozent und ab dem 1. Juli 2021 dann wieder 19 Prozent. 

Letzter formeller Schritt

Nun wird der komplette Entwurf des Konjunkturpaketes dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft. 

Korrektur vom 09.06.

Der Redaktion ist ein kleiner Verständnisfehler geschehen: Der Bundesrat stimmte hier den vor wenigen Wochen beschlossenen Maßnahmen zu, zu denen die Senkung der Mehrwertsteuer im Gastro-Bereich gehört. Das große Konkjunkturpaket wurde noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.

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