Hasskommentare

Schon fast 400 Ermittlungsverfahren in Bayern

Veröffentlicht: 02.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.06.2020
Hass auf Tafel

Internet lebt auch von Interaktion und Kommunikation. Die Kehrseite der Medaille sind jedoch Kommentare, die jenseits des guten Geschmacks oder gar des Legalen liegen. Die Bundesregierung hat deshalb endlich ein Maßnahmenpaket gegen Hass im Internet geschnürt, nach dem Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet besser verfolgt werden können. Insbesondere müssen die Internetplattformen, die bisher nur eine Löschpflicht hatten, die Autoren der Posts anzeigen. Die längst überfällige Gesetzesänderung könnte also bundesweit ein Vielfaches an verfolgten Fällen produzieren, als es jetzt in Bayern der Fall ist.

Bayerns Justiz geht konsequent gegen Antisemitismus vor

Bayern war hier schon einen Schritt weiter und hat sich dem Problem direkt angenommen. Mit durchschlagender Wirkung, wie man sieht: 2019 gab es mehr als 300 antisemitisch motivierte Straftaten in Bayern. Im Jahr 2020 leitete der Freistaat 81 Ermittlungsfahren wegen antisemitischer Hass-Posts im Netz ein. Grund könnte vor allem die Schaffung eines neuen Amtes sein. Wie Bayern angekündigt hat, wolle man sich den Hasskommentaren annehmen und diese nun radikaler verfolgen. Zur effektiven Umsetzung hat das Bundesland den ersten Hate-Speech-Beauftragten ins Amt gehoben, der den bayerischen Staatsanwaltschaften angegliedert ist.

Überwiegend handelte es sich bei den Verfahren um rechtsradikale, antisemitische und volksverhetztende Posts, wobei insbesondere Personen in der Öffentlichkeit (z. B. Politiker) sowie Muslime oder Flüchtlinge die Opfer der Äußerungen seien. 

Kampf gegen Hate-Speech nicht im Alleingang

Klar sei jedoch auch, dass die Behörden alleine die Autoren der Hate-Speech-Posts nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn deren Identität schnell herausgefunden werden kann. Dazu ist das neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung schnell auf den Weg zu bringen, und damit die Betreiber der sozialen Netzwerke und Plattformen ins Boot zu holen. Dazu müssen beispielsweise die Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber schnell beantwortet werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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