Bürokratenmurks?

Unternehmen müssen Corona-Tests auf eigene Kosten anbieten

Veröffentlicht: 21.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.04.2021
Corona-Selbsttests auf Euro-Scheinen

Lange wurde über eine Testpflicht in Unternehmen gestritten. Während die Wirtschaft auf einer Selbstverpflichtung beharrte, forderten Arbeitnehmerverbände ein verpflichtendes Angebot. In der vergangenen Woche nun einigte sich das Bundeskabinett auf eine Testpflicht, um das Ziel von 90 Prozent Testungen in Firmen zu erreichen. Seit gestern, dem 20.04. nun, müssen die Tests angeboten werden.

Test-Bereitschaft in Unternehmen zu niedrig

Grundsätzlich sei die Testbereitschaft in Unternehmen groß, so der NDR. Zu dem Ergebnis kam die IHK, die gemeinsam mit Unternehmerverbänden 1.000 Betriebe befragt hatte. Ein Drittel der Unternehmen gab an, bereits ohne die Tespflicht den Angestellten ein Testangebot zu machen. Ein weiteres Drittel bot die Tests immerhin für einen Teil der Belegschaft an. Ende März, also zum Zeitpunkt der Umfrage, planten lediglich 13 Prozent keine Tests.

Für die Wirtschaftsverbände ist damit klar: Wenn die freiwillige Bereitschaft bereits so hoch sei, bedürfe es keiner Pflicht. Die Politik sieht dies aber anders: Vier von zehn Beschäftigten werde kein Testangebot unterbreitet. Diese Lücke sei zu groß. Immerhin sei eine Testabdeckung von 90 Prozent das Ziel.

Alles eine Frage der Kosten

Bereitschaft hin oder her: Was Arbeitgeber vor allem umtreibt, ist die Frage nach den Kosten. Für jeden Mitarbeiter muss pro Woche mindestens ein anerkannter Test, also ein Selbst-, Schnell- oder PCR-Test angeboten werden. Selbst beim günstigsten Angebot, den Selbsttests, summieren sich die Kosten. In Bereichen, wo es erforderlich ist, soll die Angebotspflicht sogar zwei Tests umfassen.

Eine Kompensation der Kosten ist nicht vorgesehen. Unternehmen, die antragsberechtigt sind, können die Kosten zwar über die Überbrückungshilfe III geltend machen; der Rest muss die Kosten allerdings selber tragen. 

Offene Fragen und „Bürokratenmurks“

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht auch die Frage nach der Bürokratie aufkäme. Zwar sieht der Beschluss keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Testangebotspflicht vor; ob und wie im Zweifel das Unterbreiten eines Testangebots belegt werden muss, ist allerdings unklar. Unklar ist ebenfalls, ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber einen Selbsttest anordnen dürfen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall findet für die Pflicht daher laut NDR eine klare Bezeichnung: „Bürokratenmurks“.

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