Pläne der Bundesregierung

Corona-Lockerungen? – Große Uneinigkeit bei Bund und Ländern

Veröffentlicht: 17.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 17.03.2022

Obwohl die Fallzahlen hoch wie nie sind, sollen ab dem 20. März viele Coronaschutzmaßnahmen nicht mehr gelten. Manche sprechen sogar von einem „Freedom Day“. Gerechtfertigt wird das vor allem damit, dass die vorherrschenden Omikron-Varianten zwar höchst ansteckend sind, der Verlauf in vielen Fällen allerdings milder ausfällt. Hinzu kommt, dass mittlerweile knapp 76 Prozent der Deutschen doppelt geimpft sind, rund 58 Prozent auch die sogenannte „Booster-Impfung“ erhalten hat, sodass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf bei vielen Leuten verringert wird. 

Beim Bund-Länder-Treffen am 17. März herrschte große Uneinigkeit. Viele Länderchefs fühlten sich vom Bund übergangen, sie halten viele Lockerungen der Maßnahmen für nicht vertretbar. So soll beispielsweise Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), großen Frust über den teilweisen Wegfall der Maskenpflicht geäußert haben, wie unter anderem fr.de berichtete. Auch der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe sich über den Alleingang der Ampel-Koalition beschwert.

Vieles soll aufgehoben werden, manches bleibt

Bereits im Februar wurde daher ein dreistufiger Lockerungsplan beschlossen. Die Lockerungen, die ab dem 20. März gelten, stellen die letzte Stufe dar. Bis auf einige „Basismaßnahmen“ sollen, nach dem Entwurf der Bundesregierung, alle Schutzmaßnahmen fallen. 

Diese Maßnahmen bleiben bestehen:

  • Die Maskenpflicht in Bus und Bahn 
  • Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und Kliniken

Diese Maßnahmen entfallen:

  • Maskenpflicht im Einzelhandel
  • Zugangsbeschränkungen für körpernahe Dienstleistungen und Freizeitangebote
  • Zugangsbeschränkungen für Hotels, Restaurants und Bars

In Schulen, Kindertageseinrichtungen und Krankenhäusern soll eine Testpflicht weiter angeordnet werden können.

Übergangphase bis zum 2. April 

Allerdings besteht für die Länder die Möglichkeit, mit einer Übergangsfrist die Maßnahmen bis Anfang April weiter laufen zu lassen. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben schon angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wie ndr.de berichtete. Auch Sachsen, Brandenburg und Bayern haben, nach Angaben von lr-online.de, schon bekannt gegeben, die Maßnahmen nicht vor dem 2. April zu beenden.

Verschärfung in Hotspot-Gebieten möglich

Verschärft werden können die Regeln mit der sogenannten Hotspot-Regelung. Landkreise, Städte, aber auch ganze Bundesländer können zu einem Hotspot erklärt werden, wenn eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht. Etwa dann, wenn eine gefährlichere Virusvariante vorherrschend wird oder die Intensivstationen zu überlasten drohen.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen äußerten sich kritisch gegenüber den Plänen der Bundesregierung, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. So kritisierte Henrik Wüst, Ministerpräsident von NRW, dass nicht klar geregelt ist, was ein Hotspot sei. 

Es handelt sich weiterhin nur um einen Gesetzesentwurf, der nicht ausschließt, dass es bis zur Beschlussfassung in den nächsten Tagen noch zu Änderungen kommt.

Die stufenweisen Lockerungen betreffen auch die Schutzmaßnahmen im Arbeitsrecht. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Entwurf veröffentlicht, nach dem die Homeoffice-Pflicht abgeschafft werden soll, Basisschutzmaßnahmen allerdings weiterhin gelten sollen.

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