Kostenlose Tests und Masken bleiben
Der Arbeitgeber hat weiter für alle Arbeitnehmer, die nicht vollständig im Homeoffice arbeiten, zweimal die Woche kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen. Die Tests stellen allerdings nur ein Angebot dar, welches durch den Arbeitnehmer nicht angenommen werden muss.
Bei der Organisation der Räumlichkeiten soll weiterhin auf Abstände geachtet werden. Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen Masken getragen werden. Die erforderlichen Masken müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Zudem sollen Arbeitnehmer weiterhin die Möglichkeit haben, einen Impftermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen.
Homeoffice-Pflicht entfällt
Die Pflicht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, soll zum 20. März entfallen, wir berichteten. Arbeitgeber dürfen natürlich weiterhin den Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, sie sind allerdings nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet.
Die neue Verordnung soll bis zum 25. Mai 2022 gelten. Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, ist nicht auszuschließen, dass es noch zu Änderungen kommt.
UPDATE: Mittlerweile wurde die Verordnung mit einigen kleinen Abweichungen beschlossen, welche wir hier noch einmal zusammengefasst haben.
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