Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Entsorgung beim Wocheneinkauf: Supermärkte müssen Elektrogeräte zurücknehmen

Veröffentlicht: 29.06.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 29.06.2022

Um die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter anzukurbeln und Ressourcen wiederverwerten zu können, wurden zum 1. Januar 2022 auch Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgenommen. Das Gesetz regelt u. a. den Umgang für die Inbetriebnahme von neuen Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten und betrifft sowohl Hersteller als auch Vertreiber. 

Im Zuge dessen wurden die Rücknahmepflichten für alte Geräte auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler erweitert. Diese greifen nun, nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, ab dem 1. Juli.  

Diese Märkte müssen Altgeräte zurücknehmen

Läden, deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt und die selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, müssen entsprechende Rückgabemöglichkeiten bieten. „Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z. B. LED)“, so das BMUV.

Pro Verbraucherin oder Verbraucher sollen bis zu drei kleine Elektro-Altgeräte, mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, in diesen Geschäften abgeben werden können. Dabei ist es für die Rücknahme nicht relevant, ob ein neuer Artikel im Laden gekauft wird und ob die abgegebenen Produkte vorher in diesem Laden oder etwa bei derselben Kette gekauft wurden. Bei einer Größe von mehr als 25 cm müssen die Produkte nur dann in dem Lebensmitteleinzelhandel angenommen werden, wenn dort ein „vergleichbares Produkt“ gekauft wird – was beispielsweise im Rahmen einer Aktion geschehen sein kann.

Rückgabe sei bisher für Bevölkerung zu aufwendig

Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in einer aktuellen Mitteilung zu den jetzt gültigen Maßnahmen erläutert.„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher brauchen wir leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben“, führt Bundesumweltminiserien Steffi Lemke (Grüne) aus.

Im Jahr 2019 etwa 86 Prozent der alten Elektrogeräte recycelt – jedoch lediglich 44 Prozent gesammelt, erläutert das BMUV. Die mangelnde Bereitschaft, den Elektroschrott abzugeben, rühre daher, dass viele Menschen die Rückgabeoptionen als zu kompliziert oder unverständlich empfinden.

Um Rückgabestellen einheitlich zu kennzeichnen – damit die Kundschaft diese eben leicht als solche erkennt – stellt die Stiftung EAR ein einheitliches Logo zur Verfügung. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.