Es geht um die Wurst

Schärfere Regeln für Ersatzprodukte: Frankreich verbietet „Veggie-Wurst“

Veröffentlicht: 01.07.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 04.07.2022

Mit einem neuen Dekret sorgt die Gesetzgebung dafür, dass vegetarische Alternativprodukte zu Fleisch- und Fischprodukten klar von Fleischprodukten unterschieden werden können. Damit ist Frankreich EU-weit Vorreiter und geht in seiner Gesetzgebung weiter als das EU-Parlament 2020 entschieden hat.

Fleisch-Lobby begrüßt die Änderung

Bezeichnungen wie Steak oder Wurst, die üblicherweise für Fleischprodukte verwendet werden, dürfen nicht mehr für Produkte, die nicht aus Fleisch bestehen, genutzt werden. Die Regelung tritt ab Oktober in Kraft. Die Fleisch-Industrie hat eine solche Regelung schon lange gefordert. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-Francois Guilhard, nannte die Änderung einen „wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows“, wie unter anderem der Stern berichtete.

Die Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten Onav sind hingegen der Ansicht, dass die Maßnahmen ausschließlich dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleisch-Industrie dienen. Der Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch werde durch das Vorhaben gefährdet, so das Unternehmen. 

Bisher gilt die Verordnung nur für Produkte, die in Frankreich produziert werden. Der Bauernverband fordert allerdings, dass die Regierung sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einsetzt.

Veggie-Burger im Rest der EU weiter möglich

Das EU-Parlament hat 2020 gegen eine solche Regelung gestimmt. Ein Gesetzesentwurf wurde damals abgelehnt, auch ein Kompromissentwurf, der den Vermerk „Ohne Fleisch“ vorschlug, konnte sich nicht durchsetzten, wie unter anderem der Spiegel berichtete.

Die Bezeichnung von Milchalternativen wurde bereits im Jahr 2017 EU-weit reguliert. So dürfen nur Produkte, die aus der normalen Eutersekretion von Tieren gewonnen werden, Milch genannt werden. 2020 wurde die Regelung für Milchfolgeprodukten ausgeweitet. So dürfen vegane Alternativen nicht als Käse oder Butter bezeichnet werden. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.