Fehlender Kündigungsbutton

Großteil der Unternehmen bietet keine gesetzeskonformen Online-Kündigungen an

Veröffentlicht: 17.01.2023 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 18.01.2023

Verbraucher, die im Internet einen Vertrag abschließen, können diesen seit dem Sommer letzten Jahres einfacher kündigen. Unternehmen müssen dafür einen entsprechenden Kündigungsbutton auf ihrer Website einbauen – soweit die Theorie. Allerdings sieht das in der Praxis bislang noch ganz anders aus, denn ein Großteil der Unternehmen ist diesen Forderungen noch immer nicht nachgekommen.

Das geht aus einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor, der die schleppende gesetzeskonforme Umsetzung scharf kritisiert. Laut der Analyse fehlt bei 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten der entsprechende Button. „Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop bei der Tagesschau zitiert. „Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen.“

Bisher 152 Abmahnungen

Wie die Verbraucherschützer monieren, sei in vielen Fällen der Kündigungsbutton nur sehr schwer auffindbar oder fehlt komplett. In einigen Fällen gebe es zwar den entsprechenden Button, aber eine Kündigung des Vertrages sei über diesen nicht möglich. Aufgrund dieses eindeutigen Rechtsverstoßes habe die Verbraucherzentrale bereits 152 Abmahnungen verschickt. 

Allerdings zeigt die Überprüfung auch erste Fortschritte. Bereits im November hat der vzbv das Fehlen des Kündigungsbuttons angekreidet und eine ganze Reihe von Abmahnungen verschickt. Diese zeigten nach Angaben der Verbraucherschützer Wirkung, erste Nachbesserung vonseiten der Unternehmen wurden bereits getätigt.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.