Ab 2024

Umsatzsteuer in der Gastronomie wieder bei 19 Prozent

Veröffentlicht: 13.12.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.12.2023
Restaurantbesuch

Seit Juli 2020 gilt in der Gastronomie ein gesenkter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Damals wurde im Corona-Steuerhilfegesetz der ermäßigte Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen festgelegt. Das sollte die wirtschaftlichen Einbußen für Gastronomiebetriebe der Corona-Pandemie abmildern.

Neben Restaurants und Gaststätten waren auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien von der Steuersenkung betroffen, wenn sie verzehrfertige, zubereitete Speisen anboten, die vor Juli 2020 mit 19 Prozent besteuert wurden. 

Immer wieder Verlängerung der Steuersenkung

Die Steuersenkung wurde immer wieder verlängert, zuletzt auch wegen der gestiegenen Energiepreise. Bis Ende 2023 wurde die Steuersenkung zuletzt verlängert, im November einigte sich die Ampelkoalition allerdings darauf, die Umsatzsteuersenkung auslaufen zu lassen. Im neuen Jahr werden Speisen, die nicht zum Mitnehmen verkauft werden, wieder mit 19 Prozent versteuert. 

Speisen, die zum Mitnehmen angeboten werden, werden auch in Zukunft mit sieben Prozent besteuert. 

Werden Restaurantbesuche teurer?

Die Gastronomiebranche hatte gefordert, die Steuersenkung weiter beizubehalten. Ansonsten seien „weniger Gäste, weniger Umsatz, weitere Betriebsaufgaben, Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern und Arbeitsplatzverluste“ zu erwarten, so der Branchenverband DEHOGA, wie die Zeit berichtete

Die FDP, die CDU und die AfD hatten auch gefordert, die niedrigere Besteuerung beizubehalten. „Unsere Wirtschaft und Bevölkerung müssen in diesen Krisenzeiten entlastet werden – und nicht belastet“, äußerte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder von der CSU. Ökonomen hingegen halten die Entscheidung, die Steuer wieder auf 19 Prozent anzuheben, für richtig. 

Im nächsten Jahr könnten die Preise für Restaurantbesuche steigen. Denkbar ist, dass Gastronom:innen die Preissteigerung mit der Steueranhebung begründen.

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