Modernisierung

EU einigt sich auf neue Produkthaftungsrichtlinien

Veröffentlicht: 18.12.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 18.12.2023
EU-Flaggen vor Gebäude

Zukünftig sollen Verbraucher:innen mehr Rechte bei defekten Produkten haben. Zudem wurden die Regeln, auf das digitale Zeitalter angepasst und sollen zukünftig auch für Software-Produkte gelten. Das hat die EU beschlossen, wie t3n berichtete

Schadensersatzpflicht wird ausgeweitet

Unterhändler des Europaparlaments und die EU-Staaten einigten sich in der letzten Woche, auf Regeln, die mehr auf den digitalen Markt zugeschnitten sind. Der Begriff „Produkt“ soll dabei auf digitale Fertigungsdatein und Software ausweitet werden. Zukünftig soll es dann einen Anspruch auf Schadensersatz geben, wenn durch ein Produkt Daten von einer Festplatte gelöscht werden. Die neuen Haftungsregeln sollen nicht nur für materielle Schäden, sondern auch für immaterielle Schäden gelten.

Zudem soll es einfacher sein, eine verantwortliche Person ausfindig zu machen. Zukünftig soll sichergestellt werden, dass ein Hersteller, ein Importeur oder sein bevollmächtigter innerhalb der EU verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde. 

Erleichterte Beweislast

Außerdem soll es Verbraucher:innen zukünftig erleichtert werden, den Nachweis zu erbringen, dass ein Produkt einen Schaden verursacht hat. Vor allem, wenn es aufgrund der technischen Komplexität für Verbraucher:innen schwierig wird nachzuweisen, wie das Produkt einen Schaden verursacht hat.  

Die Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich insgesamt erfreut über das Vorhaben der EU, kritisierte aber, dass nicht eine komplette Beweislastumkehr geplant ist. Das würde heißen, dass Verbraucher:innen nicht beweisen müssten, dass ein Mangel vorliegt, sondern der Hersteller beweisen müsste, dass sein Produkt mangelfrei ist. „Aus Sicht des vzbv ist dies die größte Schwäche der Richtlinie. Denn vor allem bei vernetzten Produkten wie Smart-Home-Systemen ist es für Verbraucher:innen schwierig, den Produktfehler und vor allem den Zusammenhang zum konkreten Schaden nachzuweisen. Immerhin sind Erleichterungen bei der Beweislast beschlossen worden“, so Meret Sophie Noll, Referentin Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

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