DSGVO: Klingelschilder dürfen bleiben

Veröffentlicht: 19.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Die kommunale Hausverwaltung Wien entfernte aus Datenschutzgründen 220.000 Namen von den Klingelschildern ihrer Mietshäuser und ersetzte sie durch Nummer. Doch: War das wirklich notwendig?

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Es hat etwas von einem Schildbürgerstreich: Ein Wiener Mieter beschwert sich bei seiner Hausverwaltung darüber, dass er seine Zustimmung zum Namen am Klingelschild nicht gegeben hätte. Daraufhin entfernte die Hausverwaltung gleich mal die Namen von den 2000 Häuser der kommunalen Hausverwaltung (wir berichteten). Der Fall bringt nun natürlicherweise auch deutsche Vermieter ins Schwitzen, denn: Die Entfernung der Klingelschilder erfolgte auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung, die in Deutschland gleiche Wirkung entfaltet wie in Österreich. Wie der Spiegel berichtet, richtete sich der Eigentümerverband Haus & Grund an die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.

Analoge Klingelschilder sind sicher

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz kann die Eigentümer an dieser Stelle beruhigen. Der Spiegel zitierte Frau Voßhoff wie folgt: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.” Zur Erinnerung: Die Datenschutzgrundverordnung gilt ausschließlich für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Da die wenigsten herkömmlichen Klingelschilder automatisiert Daten verarbeiten oder speichern würden, würde dieser Sachverhalt also schon gar nicht unter die DSGVO fallen. Die Aktion der kommunalen Hausverwaltung in Wien war daher vielleicht etwas voreilig.

Alles nur „Panikmache”?

Wie der Spiegel weiter berichtete, bezeichnete der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer GdW die Aufregung um die Geschehnisse in Wien als „überzogene Panikmache”.

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