Betrügerische E-Mails

Vorsicht Virus: Fake-Abmahnungen wegen DSGVO

Veröffentlicht: 23.01.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Warnung

Etliche Nutzer sollen zur Zeit E-Mails von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien erhalten, in denen es um eine Abmahnung von Webseiten und Fanpages wegen Verstößen gegen die DSGVO geht. Doch die vermeintlichen Schreiben von Anwaltskanzleien stammen offenbar weder von Rechtsanwälten, noch von Vereinen, die wettbewerbsrechtliche Interessen vertreten.

Im Anhang der Mail befindet sich stattdessen eine Zip-Datei, bei der es sich laut onlinewarnungen.de um einen Virus handele. Der Anhalt sollte also keinesfalls geöffnet werden!

Woher kommen die E-Mails?

Die E-Mails werden im Namen von diversen Kanzleien verschickt: Wiedsmann & Kollegen, Michaelis Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Hasselbach, Meißner & Partner, Pfleger & Kollegen sowie weiteren – tatsächlich stecken jedoch Betrüger dahinter. Als Grund für die vermeintliche Abmahnung sollen die E-Mails einen Verstoß gegen die Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO anführen.

Auffallend ist: Als Absender werden zwar Rechtsanwälte und Kanzleien angegeben, wem jedoch die E-Mail-Adresse angezeigt wird, stößt in der Mehrheit auf verräterisch-unseriöse Zahlen-Buchstaben-Kombinationen. Die Nachrichten sind in deutscher Sprache verfasst und machen einen professionellen Eindruck. Eine persönliche Anrede ist in den bisherigen Fällen nicht enthalten. Gefährlich ist außerdem, dass die Schaddateien nicht von gängigen Anti-Viren-Programmen erkannt worden seien, wie onlinewarnungen.de berichtet.

Statt einer Abmahnung gibt es einen Virus

Was der Virus anrichtet, ist bisher nicht bekannt. Möglicherweise werden gespeicherte Daten auf dem Computer verschlüsselt und nur gegen Lösegeld wieder freigegeben, oder aber es wird andere Schadsoftware installiert, die auch den Nutzer ausspähen könnte. Weiterhin kann sich ein Virus auch über interne Netzwerke via LAN und WLAN verbreiten.

Die E-Mail sollte umgehend gelöscht, zumindest aber der Anhang nicht geöffnet werden. Sollte letzteres jedoch bereits passiert sein, darf die Zip-Datei nicht entpackt werden. Im Notfall sollte der Computer umgehend ausgeschaltet und vom Netz getrennt werden, eine Änderung von Passwörtern, insbesondere solchen für Online-Dienste, ist ebenfalls schnellstmöglich anzustreben. Um den Computer muss sich dann in der Regel ein Spezialist kümmern.

Sollten Sie eine derartige Nachricht erhalten, können Sie OnlinehändlerNews gerne einen Screenshot der E-Mail zukommen lassen oder Absender, Betreff und Inhalt über das Kontaktformular am Ende dieser Seite mitteilen.

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