Wir wurden gefragt

Wird für Verpackungsabfälle mehrfach gezahlt?

Veröffentlicht: 17.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 17.07.2019
Bunte Mülltonnen für Recycling

Die meisten Händler kennen sie schon länger, für manch einen ist sie etwas neuer: Die Systembeteiligungspflicht. Jeder, der gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, muss für deren Entsorgung aufkommen. Im Netz ist dabei aber auch vereinzelt zu lesen, dass dies nicht die ganze Wahrheit sei – auch Verbraucher zahlten für die Entsorgung des Verpackungsmülls, sodass die Entsorger doppelt kassierten. Doch ist das tatsächlich der Fall? Wer zahlt wofür? Wir wurden gefragt.

Verpackungen und gewerbliche Abfälle: Händler zahlen

Wofür also zahlen Gewerbetreibende wie etwa professionelle Online-Händler? Wie schon eingangs gesagt, müssen sie zunächst für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen finanziell aufkommen, zumindest ist das die praktische Wirkung. Das Prinzip, was hinter dieser Kostenzuordnung steht, ist die Produktverantwortung: Derjenige, der Abfall verursacht, soll auch für die Entsorgung gerade stehen. Die Lösung über die Lizenzierung bei dualen Systemen ist dabei, theoretisch betrachtet, nur die zweite Option. Folgt man dem Gedanken der Produktverantwortung, ist der primäre Weg, die Abfälle selbst, also persönlich zu entsorgen – ein Ansatz, dem jedoch in der Praxis Probleme folgen: Online-Händler müssten quasi selbst durch Deutschland fahren, die genutzten Verpackungen einsammeln und darüber hinaus diesen Abfall verwerten.

So direkt müsste es natürlich nicht laufen, mehrere Händler könnten sich zusammenschließen und ihre Aufgaben so geteilt wahrnehmen. Heute gibt es diese Lösungsmöglichkeit noch immer als sogenannte Branchenlösung – für Abfälle, die an Stellen anfallen, die mit privaten Haushalten vergleichbar sind (§ 8 VerpackG). Hier müssen die zahlreichen abfallrechtlichen Vorgaben allerdings selbst gewährleistet werden. Bei der Nutzung eines dualen Systems werden sie hingegen gewissermaßen das Problem dessen Betreibers. Dafür und für die praktische Umsetzung der rechtlichen Anforderungen leisten Gewerbetreibende ihren Beitrag dann in Geldform.

Es fällt hier jedoch auch anderer Müll an. Erhält etwa ein stationärer Einzelhändler Kleidung, ist diese regelmäßig verpackt. Beispielsweise liegen mehrere Kleidungsstücke in einem großen Karton. Dieser Karton fällt nicht unter die Systembeteiligungspflicht – er fällt erstmal nicht beim privaten Endverbraucher an und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen. Es handelt sich hier um ganz klassischen Gewerbeabfall. Auch hier gilt das Verursacherprinzip, so müsste der Müll also selbst entsorgt bzw. verwertet werden. Einige große Akteure insbesondere in der Industrie  machen das so und betreiben ihre eigenen Verwertungsanlagen. Kann oder will man die Anforderungen an den ordentlichen Umgang mit Abfällen nicht selbst erfüllen, gibt es auch hier die Möglichkeit, Dienstleister zu engagieren. So muss man die Abfälle lediglich bis zur Mülltonne bringen und nicht etwa – im übertragenen Sinne – den eigenen Komposthaufen im Hinterhof pflegen.

Gebühren für Privatpersonen – Was zahlen sie?

So viel zu den Gewerbetreibenden. Wofür aber kommen nun die (End)Verbraucher auf? Auch sie zahlen regelmäßig Müllgebühren. Ähnlich wie bei wirtschaftlich kleineren Gewerbebetrieben ist es Privathaushalten praktisch weitgehend unmöglich, eine ordnungsgemäße Entsorgung selbst wahrzunehmen. Die Verantwortung über die Müllentsorgung und -verwertung wird hierbei an die Kommune, den Landkreis oder eine andere entsprechende öffentliche Institution abgegeben, welche auch aus gesetzlicher Sicht grundsätzlich hierfür zuständig ist – wenngleich sie diese Aufgabe auch durch eine Partnerschaft mit einem Dienstleister der Privatwirtschaft wahrnehmen kann. 

Wie sich die Abfallgebühren für Privatpersonen genau gestalten, hängt insofern also von der individuellen lokalen Regelung ab. So gibt es etwa Gebühren für Tonnen oder Müllsäcke, für die Leerung der Behältnisse oder für die Verwertung. Die Gebühren beziehen sich dabei neben Bioabfällen regelmäßig auf den Restmüll. 

Verpackungen sind Wertstoffe

Wertstoffbehälter sind in der Regel kostenfrei, je nach Gegebenheit fallen hier kleine Beträge an, die quasi die Miete für den Behälter darstellen. „Die Aufstellung von Gelben und Blauen Tonnen durch den Systembetreiber für die Wertstoffsammlung ist für private Haushalte zusatzkostenfrei“, heißt es beispielsweise auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzig. Auch entsprechende Wertstoffsäcke erhalten Endverbraucher kostenfrei. Die Verwertungsgebühr, die gezahlt werden muss, umfasst hingegen zu Teilen auch „kommunale Teile“ am Wertstoffmüll. Den anderen Teil macht hier das aus, was über die dualen Systeme läuft – es geht um den Verpackungsmüll, für den Gewerbetreibende die Lizenzierungskosten aufbringen. Beim Verpackungsmüll handelt es sich schließlich um Wertstoffe, die üblicherweise nicht über den Restmüll entsorgt werden sollten.

Im Ergebnis also zahlen Endverbraucher wie Privatpersonen nicht für die Entsorgung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wenn sie wie vorgesehen als Wertstoff entsorgt werden. Aus rechtlicher bzw. tatsächlicher Sicht kommt es also nicht zu einer Doppelzahlung für diese Abfälle.

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