Irreführende Anzeigen und Angebote

EU untersucht Covid-19-Täuschungen auf Plattformen

Veröffentlicht: 03.06.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 03.06.2020
Lupe auf Laptop

Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen über die Ergebnisse eines „Sweeps“, einer genauen Analyse von Online-Plattformen, Werbeanzeigen und Websites berichtet. Mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu schützen, sollte herausgefunden werden, wo Werbung für Fake-Produkte oder Falschbehauptungen im Hinblick auf den Coronavirus auftaucht. 

Beteiligt an der Aktion haben sich die Verbraucherschutzbehörden von 27 Ländern. Besonders unter die Lupe genommen wurden Anzeigen und Seiten für Produkte, die wegen der Pandemie stark nachgefragt werden – insbesondere Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Testkits, sowie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und auch Non-Food-Produkte mit einer angeblich heilsamen Wirkung. 

Vorsätzliche Schreibfehler und andere Verschleierungstaktiken

Die großen Online-Plattformen haben laut der Mitteilung der EU-Kommission auf die Aufforderung der Kommission, gegen Betrug und irreführende Angebote vorzugehen, positiv reagiert und schädliche Inhalte entfernt. Ein Problem sieht Didier Reynders, Kommissar für Justiz, bei Händlern, die sich bewusst unlauter verhalten. „Der jüngste Sweep hat jedoch gezeigt, dass unseriöse Händler immer neue Wege finden, um Schwächen der Verbraucher auszunutzen, algorithmische Kontrollen zu umgehen und neue Websites einzurichten. In einer weltweiten Pandemie müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher einer Sache bewusst sein: Es gibt keine Online-Wundermittel“ kommentiert er. 

So sind die Behörden in 38 Fällen auf fragwürdige Angebote gestoßen, in denen Produkte irreführend beworben, überhöhte Preise verlangt und heilende Wirkungen behauptet worden seien. Dabei sei man bei unseriösen Händlern auch auf neue Verschleierungstaktiken getroffen. Heilqualitäten etwa seien implizit durch Bilder oder graphische Illustrationen ausgedrückt worden, teils habe es sogar vorsätzliche Schreibfehler gegeben, um automatische Filter zu umgehen. 

Bei 206 Websites Bedarf für weitere Untersuchungen

Bei den 268 untersuchten Websites gebe es bei immerhin 206 Bedarf für weitere Untersuchungen wegen potentieller Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht. Auf 88 Seiten habe man Produkte mit angeblicher Heil- oder Präventivwirkung gegen das Coronavirus gefunden, 30 Seiten enthielten falsche Angaben über die Knappheit von Produkten und 24 Websites wurden wegen unlauterer Praktiken zur Erzielung höherer Preise verdächtigt. Auch die Grundpreisangabe sei in 39 Fällen problematisch gewesen. Schließlich hätten Verbraucher auch nicht immer klare und umfassende Informationen über alle relevanten Aspekte erhalten. Dabei nennt die EU-Kommission die Identität des Händlers (58 Websites), die geographische Anschrift der Niederlassung des Händlers (62 Websites) und die Kontaktdaten des Händlers (58 Websites). 

Darüber hinaus habe die Untersuchung gezeigt, dass der Austausch zwischen Kommission und Online-Plattformen Früchte trage. Google habe weltweit mehr als 80 Mio. Anzeigen blockiert oder entfernt, Ebay mehr als 17 Mio. Einträge, die gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Bei Amazon sei die wöchentliche Zahl neuer Produktlistungen mit Behauptungen im Hinblick auf den Coronavirus im Vergleich zu März um 77 Prozent gesunken. 

In Bezug auf weitere Schritte hat die Kommission ihre Empfehlung für Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen neuen Stand gebracht und Plattformen aufgefordert, wachsam zu bleiben sowie auch künftig regelmäßig Rückmeldungen vorzunehmen. Auch werde die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Domain-Registern koordiniert, welche aufgefordert werden könnten, schädliche Websites auch abzuschalten. Zudem wolle man Austausch und Zusammenarbeit mit Selbstregulierungsgremien der Werbebranche fortsetzen, um automatische Instrumente zur Aufdeckung irreführender Werbung zu entwickeln.

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