Oh Tannenbaum…

Widerrufsrecht für Weihnachtsbäume?!

Veröffentlicht: 28.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Tannen im Wald

Für unzählige Weihnachtsbäume hat schon das letzte Stündlein geschlagen, denn Weihnachten ist für dieses Jahr in einigen Haushalten schon wieder passé. Tatsächlich kommt wohl kein Mensch auf die Idee, den Weihnachtsbaum nach dem Fest wieder zum Händler zurückzubringen. Die stationären Pop-up-Weihnachtsbaum-Händler sind meist auch schon am 23. Dezember auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Kommt man dem Händler mit einem Widerrufsrecht, wird der den Kunden im besten Fall mit ein paar Fragezeichen anschauen und im schlechtesten Fall vom Platz jagen... Man kann jedoch auch schon lange das Bäumchen an die Haustür liefern lassen, wo wir beim Online-Handel und den lästigen Widerrufsrecht wären. 

Sind Weihnachtsbäume vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Denkbar wäre ein Ausschluss, wonach das Widerrufsrecht nicht besteht, bei der Lieferung von Waren, „die schnell verderben können.“. Seit Jahren maßgeblich für die Praxis ist ein Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Celle (Beschluss vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12). Das OLG Celle entschied, dass der Gesetzgeber keineswegs das Widerrufsrecht bei lebenden Pflanzen generell ausgeschlossen hat. Weil Bäume im Allgemeinen eine zu erwartende Gesamtlebensdauer von mehreren Jahrzehnten haben, sind sie nicht als „schnell verderblich“ einzustufen. Das Widerrufsrecht für einen Tannenbaum (zumindest im Topf zum Einpflanzen) ist folglich nicht ausgeschlossen. 

Die meisten Bäume, die Weihnachten verkauft werden, sind jedoch vergleichbar mit Schnittblumen und halten im gut geheizten Wohnzimmer höchstens bis Mitte Januar, es sei denn der Händler verspricht etwas anderes und schießt sich meinen seinen Aussagen selbst ins Aus und damit direkt hinein in ein bestehendes Widerrufsrecht. Im Regelfall nadelt die Tanne jedoch ziemlich zeitnah und sorgt daher recht schnell für den ersten Familienkrach. Daher geht man beim Standard-Weihnachtsbaum ohne Wurzel nicht von einem Widerrufsrecht aus, weil er schnell verderblich ist. Entscheidend wäre aber immer der Einzelfall, wo vorrangig die Botaniker als die Juristen gefragt sind.

ABER… Einen Haken gibt es noch: Der Kunde muss über den Ausschluss des Widerrufsrechts auch korrekt belehrt worden sein, wenn er ihn online bestellt. Das bedeutet, der Ausschlussgrund der schnellen Verderblichkeit muss in der Widerrufsbelehrung genannt werden und diese muss auch gut auffindbar auf der Webseite erscheinen. Ein weiterer Punkt ist die nachvertragliche Belehrung über selbige. Ohne sie könnte man streiten, ob wegen fehlender Widerrufsbelehrung nicht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht für das Tännchen besteht.

Sperrgut: Rücksendung der Tanne

Sollte es doch zu einem Widerrufsrecht kommen, gibt es eine (weitere) Besonderheit: Während man das Paar Schuhe einfach in den Karton packen und bei der nächsten Paketannahmestelle angeben kann, ist die Rückabwicklung bei einer 1,90 m grossen Nordmanntanne etwas aufwendiger. Immerhin steht es Händlern seit einigen Jahren frei, ob sie die Rücksendekosten bei einem Widerruf, ob Weihnachtsbaum oder nicht, selbst tragen möchten oder dem Verbraucher auferlegen wollen. Hierfür genügt ein Zusatz in der Widerrufsbelehrung, wo der Kunde auf die Kostenfolgen hingewiesen wird. Ebenfalls kann der Händler entscheiden, ob der Kunde sich selbst um den Rücktransport kümmern muss oder das Bäumchen beim Kunden wieder abholen (lassen).

Bei Weihnachtsbäumchen, die nicht mal so einfach in einen Karton passen, gibt es wegen der hohen Kosten außerdem folgende Besonderheit, wenn der Besteller die Kosten der Rücksendung übernehmen soll: Händler müssen über die konkrete (oder zumindest die geschätzte) Höhe der Rücksendekosten bzw. der Abholung durch eine Spedition in der Widerrufsbelehrung informieren.

Weihnachtsbaum = Witzfigur? 

Kommt statt nem Weihnachtsbaum nur ne Witzfigur an (wie es der Weihnachtsmann des Ostens, Frank Schöbel, einst besang), lässt sich auch noch an etwas anderes denken. Dann hat die Tanne einen Mangel und kann das ganze Weihnachtsfest ruinieren. Die klassische Gewährleistungs-Litanei wird in Gang gesetzt und Schmerzensgeldansprüche wegen der entgangenen Weihnachtsfreuden sind denkbar ;)

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