Nach der Öffnung

Sorge vor Identitätsdiebstahl mit Daten aus dem Handelsregister

Veröffentlicht: 19.08.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 19.08.2022

Seit 1. August können private Daten und Dokumente im Handelsregister ohne Bezahlschranke abgerufen werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch die Bundesregierung. Zuvor musste man für das Abrufen von Daten und Dokumenten Geld bezahlen. Das Problem: Viele der nun frei zugänglichen Daten sind privat und sensibel. Datenschützer warnen gar vor möglichem Identitätsdiebstahl. 

Datenschutzverein kritisiert die Veröffentlichung des Registers

So übt etwa die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) harsche Kritik an der Veröffentlichung der Daten ohne Bezahlschranke. Wie es einer Presseerklärung vom 15. August heißt, fordert die DVD eine Bereinigung der Register um sensible Daten, da die aktuelle Praxis des freien Abrufs von teilweise sensiblen persönlichen Daten wie Geburtsdaten, Adressen, Bankverbindungen und Unterschriften „zum Datenmissbrauch geradezu einlädt“. 

Zwar verfolge die Online-Zugänglichkeit von Registern „das begrüßenswerte Ziel von mehr Transparenz“, doch die Veröffentlichung von sensibelsten Daten könnte Identitätsdiebstahl vereinfachen. Die Daten könnten dazu genutzt werden, Fake-Accounts einzurichten, Fake-Bestellungen zu tätigen oder Straftaten zu begehen. 

Betroffene sollen ein Widerspruchsrecht erhalten

Um Datenmissbrauch kurzfristig zu verhindern, sollen Betroffene nach Ansicht der DVD ein Widerspruchsrecht bekommen, damit sie der Veröffentlichung von besonders sensiblen Angaben im Handelsregister widersprechen könnten. Der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing fordert in der Presseerklärung außerdem: „Bis die Registerauskunft datenschutzkonform umgesetzt ist, muss die Online-Plattform abgeschaltet oder zumindest im Zugang wieder beschränkt werden.“

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