Der Herbst rückt näher und damit potenziell auch eine steigende Zahl an Coronafällen. Das Bundesarbeitsministerium will offenbar vorbereitet sein und plant in Voraussicht auf neue Coronawellen in der kalten Jahreszeit die Rückkehr zu einer grundsätzlichen Homeoffice-Pflicht. Da eine Pflicht auf Heimarbeit natürlich nicht in allen Branchen und Fällen gleichermaßen funktioniert, sollen auch Ausnahmeregelungen greifen.
„Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Coronainfektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten“, heißt es dazu bei Spiegel Online. Entsprechende Pläne seien bereits in einem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung festgehalten, die aus dem Ressort von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stammen. Die neuen Regelungen sollen bereits zum 1. Oktober greifen und über den gesamten Winter und bis weit in den Frühling reichen. Als Enddatum gelte demnach der 7. April 2023.
Im Rahmen der Pflicht seien Arbeitgeber aufgefordert, Hygienekonzepte zu erstellen, die bewährte Schutzmaßnahmen umfassen. Neben dem Angebot an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geeignete Tätigkeiten von Zuhause aus zu erledigen, sei auch eine „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen“ anvisiert.
Sollten zwingende betriebsbedingte Gründe bestehen, die es nicht zulassen, gewisse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten zu lassen, sollen die Arbeitgeber zudem erneut in die Pflicht genommen werden, diesen Beschäftigten mindestens zweimal in der Woche einen Coronatest anzubieten.
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