Großbritannien

Milliardenklage gegen Amazon – Eigene Produkte in der Buy-Box bevorzugt?

Veröffentlicht: 21.10.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 21.10.2022
Amazon Website: Produktseite mit Buy-Box

Die Buy-Box auf dem Amazon-Marktplatz ist extrem hart umkämpft. Dabei handelt es sich um den Kasten, der auf jeder Produktseite präsent eingebunden ist. In ihm findet man den Preis, den ausgewählten Händler sowie die Lieferzeit jenes Händlers, der dort aktuell hinterlegt ist und dessen Produkt Kunden kaufen, wenn sie auf „Jetzt kaufen“ klicken. Schafft es ein Händler, sich in dieser Box zu positionieren, sticht er damit viele Konkurrenten aus und darf auf deutlich höhere Verkäufe und Umsätze hoffen.

In der Vergangenheit gab es immer mal wieder Kritik am System dieser Buy-Box, da nicht immer ganz klar ist, wer aus welchen Gründen dort landet. Auch der Vorwurf, dass Amazon seine Macht missbrauche und häufig eigene Produkte bevorzuge, statt die Angebote externer Händler dort zu positionieren, war hin und wieder zu hören. Und genau diesen Anschuldigungen sieht sich Amazon nun auch auf dem britischen Markt ausgesetzt.

Es geht um Schadensersatz in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro

In Großbritannien soll in Kürze eine entsprechende Sammelklage gegen Amazon eingereicht werden – und zwar „im Namen aller britischer Verbraucherinnen und Verbraucher, „die seit Oktober 2016 bei Amazon eingekauft haben“, schreibt Reuters Online. Mit der Klage einher gehen demnach auch immense Schadenersatzforderungen, die bei einer Höhe von bis zu 900 Millionen Pfund, also mehr als einer Milliarde Euro, liegen sollen.

Hinter dieser Klage steht Verbraucherschützerin Julie Hunter. Deren Anwälte aus der Kanzlei Hausfeld beschuldigen den Online-Konzern, „einen geheimnisvollen und selbstgefälligen Algorithmus“ genutzt zu haben, um auf diesem Wege eigenen Produkte in der Buy-Box zu präsentieren. Mit dieser Vorgehensweise habe Amazon gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

„Die Buy Box ist weit davon entfernt, eine Empfehlung auf der Grundlage von Preis oder Qualität abzugeben, sondern bevorzugt Produkte, die von Amazon selbst oder von Einzelhändlern verkauft werden, die Amazon für die Abwicklung ihrer Logistik bezahlen. Andere Händler, so gut ihre Angebote auch sein mögen, werden effektiv ausgeschlossen“, wird Hunter zitiert.

Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon selbst habe die Anschuldigungen im Rahmen der Klage über einen Sprecher zurückgewiesen. Die aufgestellten Behauptungen seien „unbegründet“. Darüber hinaus zeigte sich das Unternehmen „zuversichtlich, dass dies im Rahmen des rechtlichen Verfahrens geklärt werden wird“.

Den Erwartungen zufolge soll die Klage bis Ende Oktober am sogenannten Competition Appeal Tribunal (CAT) eingereicht werden, einem Gericht im Vereinigten Königreich, das auf Wettbewerb spezialisiert ist. Es ist nicht die einzige Klage, die in Großbritannien gegen Amazon angestrengt wird. Auch die britische Kartellbehörde habe im Sommer angekündigt, aufgrund potenzieller Verstöße des Konzerns im Bereich Wettbewerbsrecht gegen den Konzern vorzugehen. Auch in diesem Rahmen geht es unter anderem um die Prozesse, die entscheiden, welche Angebote und Händler in der Buy-Box landen.

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