Datenschutzkonferenz

„Mit Werbung lesen oder zahlen“ – Cookie-Banner für Abo-Modelle sind zulässig

Veröffentlicht: 04.04.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 04.04.2023
Mann an Laptop

Immer wieder begegnen einem im Netz Cookie-Banner, die einen vor die Auswahl stellen, entweder alle Cookies zu akzeptieren oder aber für die Inhalte zu zahlen. Dieses Verfahren sorgte regelmäßig für Beschwerden (wir berichteten).  Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dieses Modell nun für zulässig erklärt, wie unter anderem heise.de meldet. 

Diese Modelle bieten den Nutzern entweder die Möglichkeit zu erlauben, dass ihre Daten für Tracking-Tools für personalisierte Werbung genutzt werden, oder sie zahlen, um auf den Inhalt der Seite zuzugreifen. Also kurz gesagt: Man zahlt mit seinen Daten oder aber mit Geld.

Nutzern wird die Wahl gelassen

Im Kern zahlen die Nutzer bei einem solchen Modell nicht für die Inhalte, sondern dafür, dass ihre Daten nicht genutzt werden, so die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. 

Da alternativ zur Datenerhebung ein trackingfreier Zugang angeboten wird, ist diese Vorgehensweise unproblematisch. Das gelte auch, wenn der Zugang ohne Datenerhebung kostenpflichtig ist. Wichtig ist dabei allerdings, dass den Nutzern des Bezahlmodells eine gleichwertige Alternative zur Verfügung gestellt wird. Es darf den zahlenden Nutzern also nicht weniger geboten werden, als denjenigen, die der Datenerhebung zustimmen. 

DSK schafft Rechtssicherheit

Die DSK betont weiter, dass für eine rechtswirksame Einwilligung alle Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen. Wenn die Cookies abgelehnt werden und stattdessen das kostenpflichtige Abonnement gewählt wird, dürfen auch wirklich keine Cookies gespeichert werden. Eine Ausnahme sind zwingend erforderliche Cookies, weil diese technisch notwendig sind, damit die Seite betrieben werden kann.

Wenn mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, die wesentlich voneinander abweichen, muss über jeden Zweck aufgeklärt werden, sodass bei jeder Erhebung eine Freiwilligkeit vorliegen, so die DSK weiter. Die Nutzer müssen auch die Wahl haben, die verschiedenen Zwecke einzeln auszuwählen beziehungsweise abzulehnen. Eine Bündelung darf nur in Ausnahmefällen geschehen. 

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs äußerte sich positiv zu den Ergebnissen der Konferenz: „Wir schaffen Rechtssicherheit in diesem Bereich.“

 

Vor einigen Wochen hat bereits der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) praxisrelevante Hinweise zur Gestaltung von Cookiebannern gegeben. Das Gremium ist unter anderem darauf eingegangen, dass der„Ablehnen“-Button und der „Zustimmen“-Button gleichwertig positioniert sein müssen. Außerdem kritisierte der EDSA im Voraus gesetzte Häkchen sowie Cookie-Banner, in denen sich der Button zur Ablehnung im Fließtext befindet. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel