Vorwurf von Falschbehauptungen

Deutsche Umwelthilfe geht gegen Lidl vor

Veröffentlicht: 22.05.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 22.05.2023
Lidl-Pfandautomat

Lidl startete im Frühjahr eine Werbekampagne zu Einweg-Pfandflaschen im eigenen Geschäft, die nach Lidls Aussage zu 100 Prozent aus recyceltem PET-Kunststoff (rPET) bestehen. In den Werbespots bewarb Lidl die gute Ökobilanz der Flaschen und verglich sie unter anderem auch mit Mehrwegpfandflaschen. Die deutsche Umwelthilfe kritisierte die Kampagne Lidls in einigen Punkten. Nach einem Schlagabtausch der DUH mit Lidl wird es jetzt zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, wie Presseportal berichtet. 

Alte Vergleichszahlen und falsche Prozentangaben

Die deutsche Umwelthilfe hatte bereits Ende April einige Punkte der Kampagne kritisiert, wie sie in einer Pressemitteilung bekannt gaben. Die DUH kritisierte vor allem, dass der Vergleich von Einweg- und Mehrwegpfandflaschen verfälscht wiedergegeben wird. Zudem kritisiert die DUH, dass es den von Lidl behaupteten 100-Prozent-Recyclingkreislauf von Lidl nicht gibt. Grundlage für die Aussagen Lidls, ist eine Studie, die Lidl selbst beim ifeu-Institut in Auftrag gegeben hat. Laut der DUH wurden hier allerdings „Äpfel mit Birnen“ verglichen. Hierbei wurden, nach Angaben der DUH für die Vergleichsdaten von Mehrwegflaschen Daten verwendet, die bis zu zehn Jahre alt sind.

Bezüglich der von Lidl behaupteten 100-prozentigen Recyclingfähigkeit weist die DUH darauf hin, dass es bei jedem Recyclingprozess einen Materialschwund von bis zu 5 Prozent gibt. 

Lidl spricht von „Falschbehauptungen“ der DUH

Lidl reagierte in einer eigenen Pressemitteilung auf die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe. In einem eigens aufgestellten Faktencheck geht Lidl auf die kritisierten Punkte der DUH ein. Der Händler bestätigt dabei unter anderem, dass ein optimiertes Einwegpfandsystem mit dem durchschnittlichen Mehrwegpfandsystem verglichen wird. Auch streitet Lidl nicht ab, dass Vergleichsdaten verwendet werden, die zum Teil über zehn Jahre alt sind. Auf den Materialverlust geht Lidl dabei allerdings nicht ein.

Als die DUH in einer weiteren Pressemitteilung erneut Lidl und insbesondere auch den von Lidl durchgeführten Faktencheck kritisiert, spricht Lidl in einer weiteren Pressemitteilung von „erneuten Falschbehauptungen“ der DUH. 

DUH leitet juristische Schritte ein

Gegen den Vorwurf der Falschbehauptung leitet die DUH nun rechtliche Schritte gegen Lidl ein. Dabei fordert die DUH Lidl unter anderem zu einer Unterlassungserklärung auf. Auch Lidl verkündet, dass sie sich gezwungen fühlen, gegen die DUH vorzugehen. Die DUH fühlt sich in einigen Punkten sogar von Lidls Faktencheck bestätigt. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH spricht in einem Statement von „Realitätsverweigerung“ seitens Lidl, wenn Argumente der DUH als falsche Behauptungen kritisiert werden. Lidl hingegen beteuert weiterhin, dass sich die Angaben auf wissenschaftlich fundierte Fakten beziehen. Auch Lidl scheut sich, nach Angaben einer weiteren Pressemitteilung, nicht vor einer juristischen Auseinandersetzung mit der DUH.

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