Wir wurden gefragt: Wer trägt die Versandkosten in einem Gewährleistungsfall?

Veröffentlicht: 12.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022

Jeder gewerbliche Händler muss als Verkäufer einer Ware per Gesetz einstehen, wenn er dem Kunden defekte Ware geliefert hat. Ein Gewährleistungsfall gehört zu einem der praxisrelevantesten Themen. Besonders wichtig ist es, dass Online-Händler daher ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um in einem Gewährleistungsfall Bescheid zu wissen.

Der Gewährleistungsfall

Ein Gewährleistungsfall tritt ein, wenn der Käufer eine Kaufsache bekommt, die mit einem (offensichtlichen oder verdeckten) Mangel behaftet ist. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Ware defekt ist oder auch falsch geliefert wurde. Der Verkäufer haftet grundsätzlich zwei Jahre (ab Lieferung) für Mängel der Kaufsache.

Kauft ein Kunde beispielsweise eine Kaffeemaschine von einem Online-Händler und stellt beim Erhalt der Ware fest, dass diese nicht funktioniert, liegt ein Sachmangel vor und es greift sein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Online-Händler.

Die Pflichten des Händlers

Ist die Kaufsache mangelbehaftet, kann der Käufer von seinem sog. Gewährleistungsrecht Gebrauch machen. Der Käufer hat die Wahl, ob er die sog. „Nacherfüllung“ in Form der Mangelbeseitigung (z. B. im Wege der Reparatur) oder die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen will.

Die Tragung der Kosten

Um eine Reparatur durchzuführen und die Sache in Augenschein zu nehmen, muss der Kunde die Ware im Online-Handel zunächst an den Händler zurücksenden. Der Käufer ist übrigens verpflichtet, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen und zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Muss die defekte Ware wieder an den Online-Händler zurückgesendet werden, entstehen dafür natürlich Kosten, die vom Online-Händler zu zahlen sind.

Tipp: Einige Händler verwechseln einen regulären Widerruf mit einem Gewährleistungsfall. Auch wenn der Verbraucher im Shop die Kosten der Rücksendung bei einem Widerruf tragen muss, ist dies hier klar davon zu trennen.

Antwort

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, muss der Online-Händler die zu dessen Abwicklung anfallenden Versandkosten zahlen.

Wie gut kennen Sie sich schon im Gewährleistungsrecht aus? Machen Sie den Test. Lesetipp: Die häufigsten Irrtümer beim Umgang mit Mängeln.

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